Arbeitgeber: Segeberger Kliniken GmbH
Kommen Sie in unser Neurologisches Zentrum der Segeberger Kliniken, um Innovation, Fürsorge und medizinisch-therapeutische Exzellenz zu erleben. Mit einem integrativen Ansatz über alle Versorgungsphasen, von der Akutneurologie (Phase A) mit 120 Betten und einer hochmodernen Stroke Unit bis hin zur intensiven Frührehabilitation (Phase B) inklusive 34 Beatmungsplätzen sowie Rehabilitation in den Phasen C und D, bieten wir Ihnen eine einzigartige Plattform, um Ihre Fähigkeiten zu erweitern und wirklich etwas zu bewirken.Deine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
Die Integration deiner Anzeige basiert auf den Vorgaben des Zweiten Open Data Gesetzes und der EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie 2019/1024). Diese Gesetze ermöglichen es, öffentlich zugängliche Daten der Bundesagentur für Arbeit weiterzuverwenden, um die Transparenz zu erhöhen und die Vermittlung von Stellenangeboten zu fördern.
Mit einer kostenlosen Registrierung bei OPROMA kannst du deine Anzeigen ganz einfach selbst verwalten und viele weitere Vorteile nutzen:
Solltest du Fragen zur Verwendung deiner Anzeige haben oder diese selbst verwalten möchtest, kontaktiere uns bitte.
Falls du nicht möchtest, dass deine Anzeige auf portal.oproma.de angezeigt wird, kannst du uns ebenfalls kontaktieren, und wir werden sie umgehend entfernen.
Vielen Dank, dass du Teil unseres Netzwerks bist und dazu beiträgst, Jobs für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen!
Zur Finanzierung unseres Portals und zur Sicherstellung eines dauerhaft kostenfreien Zugangs zeigen wir auf OPROMA Werbeanzeigen an. Diese Werbeanzeigen stehen in keinem Zusammenhang mit den von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Inhalten und sind klar erkennbar als solche gekennzeichnet.