Arbeitgeber: AWO Bezirksverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Kirchlengern suchen wir zum frühestmöglichen Eintrittstermin eine Wohnbereichsleitung (m/w/d). Die Stelle umfasst 39 Wochenstunden und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe P10. Steuerung und Evaluation der pflegerischen Arbeitsabläufe im Wohnbereich Fachliche Anleitung, Führung und Weiterentwicklung des Pflegeteams sowie Personaleinsatzplanung im Wohnbereich Verantwortung für die gesamte Pflegeprozesssteuerung und -dokumentation im Wohnbereich, Sicherstellung der hohen Pflegequalität gemäß Standards Aktive Förderung der Lebensqualität und Zufriedenheit der Bewohner*innen Durchführung und Dokumentation der Grund- und Behandlungspflege Ansprechperson für Bewohner*innen, Angehörige sowie Dienstleister*innen Berufsausbildung als Altenpfleger*in oder Gesundheits- und Krankenpfleger*in mit mehrjähriger Berufserfahrung, gerne Leitungserfahrung Weiterbildung zur Wohnbereichsleitung oder vergleichbar bzw. Bereitschaft diese zeitnah zu absolvieren Motivierende und kooperative Mitarbeiterführung, Delegations-, Konflikt- und Kritikfähigkeit, Bereitschaft zur Selbstreflexion EDV-Anwenderkenntnisse in MS-Office- sowie Pflegedokumentationssoftware Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100% Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits (online und vor Ort) Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 06.10.2026. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehenDeine Anzeige wurde über die Schnittstelle der Bundesagentur für Arbeit (BA) für unsere Job- und Projektbörse portal.oproma.de abgerufen.
Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des Zweiten Open Data Gesetzes (§ 12a E-Government-Gesetz) und des Datennutzungsgesetzes (DNG), welches die Weiterverwendung öffentlicher Daten erlaubt, um deren Zugänglichkeit und Nutzung für die Allgemeinheit zu fördern.
Die Integration deiner Anzeige basiert auf den Vorgaben des Zweiten Open Data Gesetzes und der EU-Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Richtlinie 2019/1024). Diese Gesetze ermöglichen es, öffentlich zugängliche Daten der Bundesagentur für Arbeit weiterzuverwenden, um die Transparenz zu erhöhen und die Vermittlung von Stellenangeboten zu fördern.
Mit einer kostenlosen Registrierung bei OPROMA kannst du deine Anzeigen ganz einfach selbst verwalten und viele weitere Vorteile nutzen:
Solltest du Fragen zur Verwendung deiner Anzeige haben oder diese selbst verwalten möchtest, kontaktiere uns bitte.
Falls du nicht möchtest, dass deine Anzeige auf portal.oproma.de angezeigt wird, kannst du uns ebenfalls kontaktieren, und wir werden sie umgehend entfernen.
Vielen Dank, dass du Teil unseres Netzwerks bist und dazu beiträgst, Jobs für eine breitere Zielgruppe zugänglich zu machen!
Zur Finanzierung unseres Portals und zur Sicherstellung eines dauerhaft kostenfreien Zugangs zeigen wir auf OPROMA Werbeanzeigen an. Diese Werbeanzeigen stehen in keinem Zusammenhang mit den von der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellten Inhalten und sind klar erkennbar als solche gekennzeichnet.