# Selbständig tätige Berufsbetreuerinnen / Berufsbetreuer
**Die Betreuungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg sucht Menschen, die Interesse an einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit als selbständige Berufsbetreuerin / selbständiger Berufsbetreuer haben.**
Wenn Sie auf der Suche nach einer Tätigkeit sind, bei der
- nicht jeder Tag wie der andere ist,
- Sie nicht nur im Büro sitzen,
- Sie im direkten Kontakt mit Menschen sind und diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen,
- Sie selbständig und eigenverantwortlich arbeiten,
- Sie den Arbeitsumfang selbst bestimmen und sich Ihre Arbeitszeiten frei einteilen können,
- sich Familie und Beruf gut vereinbaren lassen,
dann werden Sie doch selbständig tätige Berufsbetreuerin / selbständig tätiger Berufsbetreuer beim Landkreis Darmstadt-Dieburg!
**Wir unterstützen Ihren Einstieg!**
Die Betreuungsbehörde Darmstadt-Dieburg sucht regelmäßig Menschen, die Interesse an der Tätigkeit als selbständige Berufsbetreuerin / selbständiger Berufsbetreuer haben. Es handelt sich dabei um keinen klassischen Ausbildungsberuf. Für die Tätigkeit sind Kenntnisse aus verschiedenen Bereichen erforderlich: im Betreuungsrecht, psychologische wie psychiatrische Grundkenntnisse, kommunikative Fähigkeiten, Wissen über Hilfsstrukturen des Sozialstaates sowie Kenntnisse in der Vermögenssorge.
Im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV) sind die erforderlichen Kenntnisse näher ausgeführt. Bei Fragen, wie Sie die erforderlichen Kenntnisse erlangen können oder inwieweit bisherige Qualifikationen anerkannt werden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.
Haben Sie ein Jura-Studium mit dem 2. Staatsexamen oder ein Studium in Sozialpädagogik oder Sozialer Arbeit abgeschlossen, können Sie den für die Berufsbetreuung erforderlichen Sachkundenachweis durch Vorlage des Abschlusszeugnisses erbringen.
Wenn Sie im Landkreis Darmstadt-Dieburg wohnen, sind Sie bei uns richtig. Als zuständige Betreuungsbehörde registrieren wir Sie gerne als Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer. Der Bescheid über die Registrierung ist bundesweit gültig. Die Bestellung zum/zur Berufsbetreuerin / Berufsbetreuer erfolgt durch das Betreuungsgericht.
Informationen über die erforderlichen Qualifikationen sowie den Registrierungsprozess finden Sie auf unserer Internetseite [www.ladadi.de/betreuer-infos](https://www.ladadi.de/betreuer-infos).
**Betreuungsbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg**
Jägertorstraße 207 | 64289 Darmstadt | Telefon 06151 881-1203 | betreuungsbehoerde@ladadi.de
Besuchsadresse: Albinistraße 23 | 64807 Dieburg