Aktualisiert: 12.03.2026
Die Hauptaufgaben umfassen die Ermittlung von Straftaten, die Sammlung von Beweisen, die Anklageerhebung vor Gericht und die Überwachung der Strafvollstreckung.
Es ist ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften mit beiden Staatsexamina erforderlich, gefolgt von einem Referendariat.
Wichtige Eigenschaften sind analytisches Denkvermögen, Integrität, Objektivität, Belastbarkeit und Kommunikationsstärke.
Die Karrieremöglichkeiten reichen von der Einsteigerposition bis hin zu leitenden Funktionen wie Oberstaatsanwalt oder Generalstaatsanwalt, mit Möglichkeiten zur Spezialisierung.