Aktualisiert: 07.05.2026
Ein/e Volljurist/in hat das klassische Jurastudium mit Staatsexamina abgeschlossen und ist befähigt, juristische Berufe wie Richter/in, Staatsanwalt/Staatsanwältin oder Rechtsanwalt/Rechtsanwältin auszuüben. Ein/e Wirtschaftsjurist/in hat einen interdisziplinären Studiengang absolviert, der juristische und betriebswirtschaftliche Inhalte kombiniert und ist primär in wirtschaftsnahen Bereichen tätig.
Wirtschaftsjurist/innen können in Rechtsabteilungen von Unternehmen, in Kanzleien, Steuerberatungsgesellschaften, Unternehmensberatungen oder auch in öffentlichen Verwaltungen tätig sein. Sie können sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisieren oder in Managementpositionen aufsteigen.
Ein Masterabschluss kann die Karrierechancen verbessern und vertiefte Spezialisierungsmöglichkeiten eröffnen. Viele anspruchsvolle Positionen setzen einen Masterabschluss voraus, insbesondere wenn es um Führungsverantwortung oder hochspezialisierte Tätigkeiten geht.