Beschreibung
**Stellenkennzeichen**: 025/26
**Arbeitsort**: Schule am Neuhaus Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" Cottbuser Straße 45, 15907 Lübben(Spreewald)
**Anforderungsprofil**: 1. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sonderpädagogik und einer Lehrbefähigung für die Fächer Sport und WAT
Sofern keine Bewerbungen vorgenannter Befähigung vorliegen, werden nachrangig und entsprechend der nachstehenden Rangfolge (d.h. sofern keine Bewerbungen mit der jeweils vorgenan...
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**Stellenkennzeichen**: 025/26
**Arbeitsort**: Schule am Neuhaus Schule mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen" Cottbuser Straße 45, 15907 Lübben(Spreewald)
**Anforderungsprofil**: 1. Befähigung für die Laufbahn des Lehrers für die Sonderpädagogik und einer Lehrbefähigung für die Fächer Sport und WAT
Sofern keine Bewerbungen vorgenannter Befähigung vorliegen, werden nachrangig und entsprechend der nachstehenden Rangfolge (d.h. sofern keine Bewerbungen mit der jeweils vorgenannten Befähigung vorliegen) geeignete Bewerber (m/w/d) mit den folgenden Abschlüssen berücksichtigt:
2. mit einer anderen Lehramtsbefähigung in den o. g. Fächern/Fachrichtungen,
3. mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (ohne Vorbereitungsdienst), aufgrund dessen die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten in den o. g. Fächern/Fachrichtungen vorliegen,
4. mit einer wissenschaftlichen Hochschulbildung, aufgrund derer die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach vorliegen.
5. mit einer abgeschlossenen Hochschulbildung, aufgrund derer die fachlichen Voraussetzungen zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach vorliegen.
6. mit einer Befähigung zum Unterrichten im o.g. Unterrichtsfach
**Vollzeitbeschäftigung** mit 26/26 Lehrerwochenstunden
**Beschäftigungsdauer**: Geeignete Bewerber (m/w/d) gemäß Ziffer 1-6 werden befristet für die Dauer vom 01.02.2026 bis 25.04.2026 eingestellt. Grund hierfür ist die befristete Besetzung der Stelle gemäß § 14 Absatz 1 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Die **Bezahlung** erfolgt tarifvertraglich nach dem TV-L und der TV-EntgO-L