Beschreibung
Stellenausschreibung
Bei der Stadtverwaltung Bad Sulza als Verwaltungsbehörde der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza
(ca. 10.000 Einwohner) ist die Stelle als
Amtsleiter Amt II – Bau- und Ordnungsamt (m/w/d)
zum 01.10.2026, spätestens zum 01.01.2027, im Rahmen der Nachbesetzung neu zu besetzen.
Der Amtsleitung des Bau- und Ordnungsamtes mit derzeit 28 unterstellten Mitarbeitern obliegen als Hauptaufgaben die nachfolgenden Aufgabengebiete:
- Organisation von Amt II
- Investitionsplanung
- Organ...
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Stellenausschreibung
Bei der Stadtverwaltung Bad Sulza als Verwaltungsbehörde der erfüllenden Gemeinde Bad Sulza
(ca. 10.000 Einwohner) ist die Stelle als
Amtsleiter Amt II – Bau- und Ordnungsamt (m/w/d)
zum 01.10.2026, spätestens zum 01.01.2027, im Rahmen der Nachbesetzung neu zu besetzen.
Der Amtsleitung des Bau- und Ordnungsamtes mit derzeit 28 unterstellten Mitarbeitern obliegen als Hauptaufgaben die nachfolgenden Aufgabengebiete:
- Organisation von Amt II
- Investitionsplanung
- Organisation der Bewirtschaftung kommunaler Liegenschaften
- Bauleitplanung / Regionalplanung
- Flächennutzungsplanung
- Organisation und Überwachung vom ruhenden Verkehr
- Haushaltsplanung im Bereich Bau- und Ordnungsamt.
Überwachung des Dienstbetriebes (SG Bauamt, SG Ordnungsamt, Bauhof, Freibad), fachliche Anleitung der Mitarbeiter, Vorbereitung von Grundsatzentscheidungen, Durchführung von Dienstberatungen
Organisation und Beantragung von Fördermitteln, Durchführung von Baumaßnahmen, Teilnahme an Bauberatungen
Nutzung städtischer Gebäude, Sport- und Freizeitflächen, Spielplätze, Straße, Flächen
Verkehrsbeschilderungen, Straßenwidmung
Was erwartet wird:
- Bewerberinnen/Bewerber sollten über einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts – Public Management oder Verwaltungsfachwirt/in (Angestelltenlehrgang II), Verwaltungsbetriebswirt/in (VWA) bzw. einen Abschluss als Bauingenieur, Techniker (Hoch-/ Tiefbau) oder ein gleichwertiges Hochschulstudium (Diplom (FH) / Bachelor) verfügen,
- oder über langjährige berufspraktische Erfahrungen auf dem Gebiet der Kommunalverwaltung insbesondere des Bau- und/oder des Ordnungsrechts verfügen,
- sehr gutes Kommunikationsvermögen sowie ein sicheres Auftreten und ein freundlicher Umgang,
- überdurchschnittliche Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und Eigeninitiative,
- eine flexible Persönlichkeit, die über Kenntnisse in den benannten Tätigkeitsfeldern verfügt,
- Entscheidungsfreude, wirtschaftliches Denken sowie die Fähigkeit zur eigenständigen Bearbeitung der benannten Aufgabengebiete,
- sicherer Umgang mit den MS-Office-Programmen.
Was geboten wird:
- eine unbefristete, interessante, vielseitige und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem aufgeschlossenen und engagierten Team,
- eine Vollzeitstelle (Teilzeit möglich),
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
- 30 Tage Urlaub,
- eine leistungsgerechte Vergütung nach dem geltenden Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
Wünschenswert wäre eine Bereitschaft zum Einsatz im feuerwehrtechnischen Dienst als ehrenamtliches Mitglied in der Stützpunktfeuerwehr der Landgemeinde.
Bei gleicher Eignung und Befähigung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt. Ein Nachweis über die bestehende Schwerbehinderung ist der Bewerbung beizufügen.
Die aussagekräftige, schriftliche Bewerbung (mit Nachweisen der Abschlüsse, Beurteilungen, Qualifikationen, etc.) richten Sie bitte bis zum 24. Februar 2026 an die Stadt Bad Sulza, Markt 1, 99518 Bad Sulza oder per E-Mail an: hauptamt@bad-sulza.de.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen bitten wir Sie, von der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen per einfacher (unverschlüsselter) E-Mail abzusehen. Die Übertragung unverschlüsselter E-Mails erfolgt ohne ausreichende Sicherung gegen unbefugte Einsichtnahme durch Dritte. Wenn Sie dennoch eine Bewerbung per einfacher E-Mail senden, erfolgt dies auf eigene Verantwortung. Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Fall keine Garantie für die Vertraulichkeit Ihrer Daten auf dem Übertragungsweg übernehmen können.
Eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen erfolgt nur dann, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist. Ansonsten erfolgt die Vernichtung der Bewerbungsunterlagen gemäß den Datenschutzrichtlinien; spätestens drei Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
Bad Sulza, 30.01.2026
Dirk Schütze
Bürgermeister
Bitte beachten Sie:
Es wird keine Eingangsbestätigung versandt.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Bad Sulza die von Ihnen an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Bewerbungsabwicklung gemäß DSGVO erheben, verarbeiten und nutzen darf.
Die Information über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadtverwaltung Bad Sulza im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie auf unserer Homepage www.bad-sulza.de.Die" target="_blank" class="redactor-linkify-object">www.bad-sulza.de.Die Information über die Verarbeitung Ihrer Daten durch die Stadtverwaltung Bad Sulza im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung finden Sie auf unserer Homepage www.bad-sulza.de.