Beschreibung
### In der Jugendstrafanstalt Wittlich sind zum 01.03.2026 zwei Plätze als Anwärter/in
### für das zweite Einstiegsamt des Justizvollzugsdienstes (m/w/d) zu besetzen.
Allgemeiner Vollzugsdienst (2. Einstiegsamt – ehemals mittlerer Dienst)
**Was erwarten wir?** Neben einer guten Allgemeinbildung wird von den Beamten erwartet:
- Achtung der Würde aller Menschen
- soziales Verständnis
- Empathie
- Eigeninitiative
- Motivationsfähigkeit
- Toleranz
**Welche Einsatzbereiche bietet die Jugendstrafanstalt?**
- Dienst in der Wohngruppe
- Dienst in den Betrieben (Schlosserei, Schreinerei, Malerbetrieb, verschiedene Unternehmerbetriebe, Berufsqualifikation)
- Dienst im Pforten- und Besuchsbereich
**Aufgaben und Tätigkeiten**
- Beaufsichtigung der jugendlichen Gefangenen (wie z.B. Auf- und Einschluss, Haftraum-, Personen- und Postkontrolle, Vor- und Ausführung zu Gerichten oder Ärzten)
- Mitwirkung an der Erziehung und Behandlung von jugendlichen Gefangenen (z.B. Durchführung von Freizeitmaßnahmen, Führung von Betreuungsgesprächen, Beteiligung im Rahmen der Vollzugs- und Eingliederungsplanung)
- Versorgung der jugendlichen Gefangenen
- In den meisten Einsatzbereichen ist die Arbeitszeit in Schichtdienste nach einem Dienstplan eingeteilt.
Die Frühdienste (6 – 14 Uhr) und Spätdienste (14 - 22 Uhr) sind grundsätzlich auf die Woche ausgerichtet. Es sind darüber hinaus regelmäßig Wochenend-, Feiertags- und Nachtdienste zu leisten, für die Freizeitausgleich gewährt wird.
Die Ausbildung dauert 18 Monate und gliedert sich wie folgt:
Praktische Einführung: mind. 1 Monat JSA Wittlich
Fachtheoretische Ausbildung: mind. 6 Monate Justizvollzugsschule Wittlich
Fachpraktische Ausbildung: mind. 7 Monate JSA Wittlich
**Besoldung:**
Während der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf erhalten Sie Anwärterbezüge. Diese
bestehen aus einem Anwärtergrundbetrag der Besoldungsgruppe A7 und ggf. Anwärtersonderzuschlag. Daneben besteht noch ein Anspruch auf verschiedene Zulagen.
**Einstellungsvoraussetzungen:**
- Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis
- Mindestalter: 18 Jahre
- Höchstalter: 40 Jahre
- Die Altersgrenze gilt nicht für Soldaten und Soldatinnen auf Zeit unter der Voraussetzung des § 7
Abs. 6 Soldatenversorgungsgesetz
- Als Bildungsvoraussetzung ist erforderlich:
a) ein qualifizierter Sekundarabschluss I oder
b) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Berufsausbildung oder
c) die Qualifikation der Berufsreife und eine abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- Polizeidiensttauglichkeit
Fügen Sie ihrer Bewerbung bitte folgende Unterlagen hinzu:
- Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Nachweis der Berufsausbildung
Ihre Bewerbung richten Sie bitte an:
Jugendstrafanstalt Wittlich
- Personalabteilung –
Fallerweg 9
54516 Wittlich
oder per E-Mail an: personalstelle.jsawt@vollzug.jm.rlp.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.jsawt.justiz.rlp.de