Beschreibung
Die Stadt Zeulenroda-Triebes mit rund 16.500 Einwohnern bildet ab dem **01. September 2026**
**zwei Verwaltungsfachangestellte (m./w./div.) in der Fachrichtung Kommunalverwaltung** aus.
Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre und umfasst den Unterricht an der Staatlichen Berufsbildenden Schule Wirtschaft/Verwaltung in Gera, dienstbegleitenden Unterricht in Gera oder Hermsdorf, sowie Praktika in der Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes und teilweise im Landratsamt Greiz.
Voraussetzung für den Ausbildungsberuf ist der Nachweis eines Realschul- bzw. Abiturabschlusses mit mindestens guten Leistungen. Bewerber/innen sollten das 25. Lebensjahr nicht überschritten haben.
Wir erwarten Einsatzfreude, Bürgerfreundlichkeit, sowie die Bereitschaft zum selbstständigen Lernen. Es sollte Interesse und Verständnis für Verwaltungsvorgänge vorhanden sein. PC-Kenntnisse sind vorteilhaft.
**Was wir bieten:**
- individuelle Betreuung durch qualifizierte Ausbilder
- flexible Arbeitszeit dank Gleitzeit
- mindestens 1.300 Euro Ausbildungsvergütung schon im ersten Lehrjahr gemäß TVAÖD
- attraktive Jahressonderzahlung
- vermögenswirksame Leistungen
- 30 Tage Urlaub
- sehr gute Übernahmechancen
**Was Du mitbringst:**
- mindestens einen Realschulabschluss
- Interesse an juristischen und organisierenden Aufgaben
- gute PC-Grundkenntnisse
- Motivation und Lernbereitschaft
- Teamfähigkeit und gute Kommunikationsfähigkeit
Ihre Bewerbung richten Sie bitte mit
- Bewerbungsschreiben,
- tabellarischem Lebenslauf,
- Kopie des letzten Schulzeugnisses und
- eventuellen Praktikumsbeurteilungen
**bis zum 25.02.2026** an die
Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes
Hauptamt
Herr Rasym
Markt 1
07937 Zeulenroda-Triebes
**Für Informationen und Rückfragen:**
Tel.: 036628 48-111
E-Mail: h.rasym@zeulenroda-triebes.de
Die Stadt Zeulenroda-Triebes fördert die Gleichstellung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen daher Bewerbungen von Frauen und Männern ausdrücklich unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen nach § 2 Abs. 2 SGB IX und diesen gleichgestellten Personen (§ 2 Abs. 3 SGB IX) sind ausdrücklich erwünscht und werden bei sonst gleicher Eignung, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.
Wir weisen darauf hin, dass die Bewerbungsunterlagen nicht oder nur bei Übersendung eines ausreichend frankierten Rückumschlags zurückgesandt werden. Wir bitten um Verständnis, dass entstehende Auslagen (z.B. Reisekosten für die Teilnahme am Vorstellungsgespräch) nicht erstattet werden.
Ihre Bewerbungsunterlagen werden durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen erteilen Sie die Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch die Stadtverwaltung Zeulenroda-Triebes im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens (Zweck der Verarbeitung). Die Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Dies führt jedoch zum Ausschluss aus dem laufenden Ausschreibungsverfahren. Zwei Monate nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nichtberücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet. Ihre Rechte hinsichtlich des Datenschutzes ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz. Datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Häßlerstraße 8, 99096 Erfurt).