Beschreibung
Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz befähigt zur Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Robert-Nußbaum-Haus in Minden ist zum 01.05.2026 folgende Ausbildungsstelle zu besetzen: Auszubildende/r zur generalistischen Pflegefachassistenz (m/w/d). Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist befristet vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2027 (Dauer der Ausbildung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV-A AW...
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Die generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz befähigt zur Pflege und Betreuung von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Robert-Nußbaum-Haus in Minden ist zum 01.05.2026 folgende Ausbildungsstelle zu besetzen: Auszubildende/r zur generalistischen Pflegefachassistenz (m/w/d). Die Stelle umfasst 39,00 Std./W. und ist befristet vom 01.05.2026 bis zum 30.04.2027 (Dauer der Ausbildung). Die Eingruppierung erfolgt nach TV-A AWO NRW in der Entgeltgruppe Ausbildungsvergütung. Bei uns erlernst Du, wie Du Menschen in stabilen Pflegesituationen begleitest und versorgst Pflegefachpersonal in schwierigen Pflegesituationen unterstützt und unter Aufsicht die Pflege durchführst bei der Erstellung der Pflegeplanung unterstützend mitwirkst, den Pflegebericht fortschreibst und selbst durchgeführte Tätigkeiten dokumentierst Mind. Hauptschulabschluss oder gleichwertige Schulbildung Interesse am Erwerb von Pflegefachkenntnissen in allen Versorgungsbereichen Freude an der Arbeit mit Menschen, wertschätzender Umgang Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits Wir freuen uns auf Deine Bewerbung bis zum 22.01.2026. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen