Beschreibung
Mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 11. Dezember 2025 schreibt die Gemeinde Haibach ob der Donau entsprechend den §§ 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. (Oö. GDG 2002) folgende Stelle öffentlich aus:
Badewarte/Kraftwagenlenker (w/m/d)
Dienstverhältnis: Vertragsbedienstete(r), GD 21 (oder GD23 ohne C Führerschein), unbefristet
Beschäftigungsausmaß: 20 Std./Woche, Achtung Wochenenddienst jedes zweite Wochenende
Bruttogehaltsangaben: min. 2669,90€...
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Mit Beschluss des Gemeindevorstandes vom 11. Dezember 2025 schreibt die Gemeinde Haibach ob der Donau entsprechend den §§ 8 und 9 des Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetzes 2002 idgF. (Oö. GDG 2002) folgende Stelle öffentlich aus:
Badewarte/Kraftwagenlenker (w/m/d)
Dienstverhältnis: Vertragsbedienstete(r), GD 21 (oder GD23 ohne C Führerschein), unbefristet
Beschäftigungsausmaß: 20 Std./Woche, Achtung Wochenenddienst jedes zweite Wochenende
Bruttogehaltsangaben: min. 2669,90€ (GD21) oder min. 2.542,90 (GD23) bei Vollzeitbeschäftigung ¿ anrechenbare Vordienstzeiten erhöhen das Bruttogehalt
Beschäftigungsbeginn: April 2026
Dienstort: Hallenbad Haibach, Römerstraße 16, 4083 Haibach ob der Donau
Gemeindegebiet 4083 bei Verwendung als Kraftwagenlenker bzw. Aushilfskraft
Das können wir Ihnen noch bieten:
· Sicherer Arbeitsplatz mit langfristiger Beschäftigungsperspektive
· Automatische Gehaltsvorrückung ohne verhandeln zu müssen
· Attraktive Versicherung bei der Kranken- und Unfallfürsorge für OÖ. Gemeinden (KFG)
· Komfortable Erreichbarkeit (staufreie Anfahrt, kostenloser Parkplatz)
· Umfangreiches Aus- und Weiterbildungsangebot
· Arbeiten in einem kleinem aber feinem Team mit sehr gutem Betriebsklima
· Attraktive Sozialleistungen
· Gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Aufgabenbeschreibung
· Übernahme aller Badewart-Tätigkeiten ab April und die Mitarbeit in den Agenden des Hallenbades. Dauerdienstverhältnis möglich mit Verwendung als Kraftwagenlenker im Bauhof ab Mai bis Ende September. Auch ohne C Führerschein ist die Beschäftigung als Aushilfskraft zu einer geringeren Einstufung in GD 23 möglich.
Bewerbungsvoraussetzungen:
· Guter Schwimmer; die Ablegung der Rettungsschwimmerprüfung ist Bedingung.
· Volljährigkeit, eigenständige Arbeitsweise und Teamfähigkeit setzen wir voraus.
· Bereitschaft zur Absolvierung eines Erste-Hilfe-Kurses (falls notwendig).. Führerschein der
· Gruppe C ist erwünscht, B wird gefordert.
· Bewerber/innen müssen im Übrigen den in den dienstrechtlichen Vorschriften enthaltenen Bedingungen entsprechen.
Auswahlverfahren:
Das Auswahlverfahren erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 11 OÖ. GDG 2002 idgF. Und den darin normierten Objektivierungskriterien. Die Gemeinde Haibach ob der Donau behält sich die Möglichkeit vor, Vorstellungsgespräche und sonstige fachliche Begutachtungen durchzuführen. Die im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren anfallenden Kosten werden nicht ersetzt.
Wir haben Ihr Interesse geweckt?
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung ausschließlich schriftlich (elektronisch oder per Post) bis spätestens 26. Jänner 2026 an das Gemeindeamt Haibach ob der Donau.
Gemeindeamt Haibach ob der Donau
z.Hd Lucia Schlager-Weidinger
Kirchenplatz 4, 4083 Haibach ob der Donau
Anzuschließende Unterlagen:
Lebenslauf, Motivationsschreiben, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, ev. Heiratsurkunde, Geburtsurkunde/n Kind/er, Schul- und Ausbildungszeugnisse, Nachweise über eventuelle Zusatzausbildungen und der bisherigen beruflichen Verwendung, Nachweis über abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst.
Für nähere Auskünfte und Informationen steht Ihnen Frau Amtsleiterin Lucia Schlager- Weidinger unter der Tel. 07279/8235-12 oder unter schlager-weidinger@haibach-donau.ooe.gv.at.