Beschreibung
Kennziffer: 112-P 1406/42/13-2026/13280
Ort: Meißen
Bewerbungsfrist: 2. April 2026
### Bausachverständige/Bausachverständiger (w/m/d)
unbefristet ab sofort im Finanzamt Meißen
### Über uns
Zu den allgemeinen Aufgaben im Finanzamt gehören die Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen
und Steuern anhand eingereichter Steuererklärungen von Bürgern und Unternehmen, die Erhebung
und ggf. Beitreibung von Steuern, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Bürger und
Finanzamt. Der Dienstposten...
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Kennziffer: 112-P 1406/42/13-2026/13280
Ort: Meißen
Bewerbungsfrist: 2. April 2026
### Bausachverständige/Bausachverständiger (w/m/d)
unbefristet ab sofort im Finanzamt Meißen
### Über uns
Zu den allgemeinen Aufgaben im Finanzamt gehören die Festsetzung von Besteuerungsgrundlagen
und Steuern anhand eingereichter Steuererklärungen von Bürgern und Unternehmen, die Erhebung
und ggf. Beitreibung von Steuern, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs zwischen Bürger und
Finanzamt. Der Dienstposten des Bausachverständigen (m/w/d) beinhaltet die Ermittlung und
Beurteilung von Grundstücks- und Gebäudeeigenschaften zur Feststellung steuerlicher
Bemessungsgrundlagen. Der Dienstposten ist organisatorisch der Bewertungsstelle zugeordnet und
untersteht unmittelbar der Sachgebietsleitung. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über
mehrere Finanzamtsbezirke. Dazu gehören im Finanzamt Meißen die Finanzamtsbezirke Meißen
und Pirna.
### Interessante Aufgaben
• Prüfung von Sachverständigengutachten, Mietermittlungen (Bedarfsbewertung), Ableitung von
Bodenrichtwerten (Bedarfsbewertung und Feststellung von Grundsteuerwerten)
• Ermittlung und Prüfung der Verkehrswerte von bebauten und unbebauten Grundstücken
(Entnahme-, Einlagewerte, Kaufpreisaufteilungen u.d.G.)
• Feststellung der Bezugsfertigkeit und der Nutzbarkeit von Gebäuden (Grundsteuerbewertung)
• Berechnung von Wohn- und Nutzflächen bzw. Bruttogrundflächen, des umbauten Raumes von Gebäuden und die Bestimmung von Gebäudeklassen, Bestimmung der Grundstücks-/Gebäudeart (Einheitsbewertung und Feststellung von Grundsteuerwerten)
• Mitarbeit in den Gutachterausschüssen der Städte und Landkreise
• Abgrenzung der Anschaffungs- und Herstellungskosten von den Erhaltungsaufwendungen
• Abgrenzung der Betriebsvorrichtungen von Gebäudebestandteilen
• organisatorische Maßnahmen im Zusammenhang mit der Aufgabenerledigung
Die Tätigkeit erfordert auch Feststellungen im Außendienst vor Ort.
### Wir bieten Ihnen
• einen sicheren und anspruchsvollen Arbeitsplatz
• Unterstützung bei der Einarbeitung
• Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung
• moderne, flexible und familienfreundliche Arbeitszeiten im Rahmen der geltenden Dienstvereinbarung, einschließlich der Möglichkeit zum ortsflexiblen Arbeiten (mobiles Arbeiten, Telearbeit)
• regelmäßige persönliche und fachliche Entwicklung durch ein umfangreiches Fortbildungsangebot
• betriebliches Gesundheitsmanagement mit Angeboten zur betrieblichen Gesundheitsförderung
• ergonomische Arbeitsplatzausstattung
• behördeneigene kostenlose Parkplätze bzw. überdachte Stellplätze für Fahrräder
• Möglichkeit zur Nutzung eines Job-Tickets
• betriebliche Altersvorsorge bei der VBL, Vermögenswirksame Leistungen
• der Dienstposten ist aktuell mit der Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) bewertet.
### Sie bringen mit
Von Ihnen werden zwingend erwartet:
Bitte jeweils entsprechende Nachweise (Arbeitszeugnis, Zertifikat, o.ä.) einreichen.
• mindestens ein erfolgreich abgeschlossenes Fachhochschulstudium der Fachrichtung Architektur, Bauingenieurwesen oder ähnlicher Fachrichtungen
• ein hohes Maß an Organisationsvermögen, Engagement, Verantwortungs- und Leistungsbereitschaft
• Führerschein Klasse B
• PC-Kenntnisse (Word, Excel, Outlook)
• Deutschkenntnisse Niveau B2
### Von Vorteil sind:
Bitte jeweils entsprechende Nachweise (Abschluss, Arbeitszeugnis, Zertifikat, o.ä.) einreichen.
• Kenntnisse auf dem Gebiet der Verkehrswertermittlung von Grundstücken bzw. die Bereitschaft zum Erlernen von Kenntnissen der Grundstücksbewertung
• Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Zwecke zu nutzen (Wegstreckenentschädigung nach dem SächsRKG)
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Übersendung der deutschen Übersetzung und der Nachweis der Anerkennung in Deutschland bzw. der Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss erforderlich. Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab.
Die Stellenausschreibung richtet sich auch an Bewerberinnen/Bewerber, die eine Aufenthaltserlaubnis, die die Ausübung der entsprechenden Tätigkeit erlaubt, oder eine Niederlassungserlaubnis vorlegen können.
### Ihre Bewerbung
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung (Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweis Abschluss), unter der Kennziffer 112-P 1406/42/13-2026/13280 bis spätestens 2. April 2026 als eine PDF-Datei inklusive Anlagen (max. 10 MB) per E-Mail an
poststelle@fa-meissen.smf.sachsen.de
oder schriftlich an
die Amtsleitung des
Finanzamtes Meißen
Heinrich-Heine-Straße 23a 01662 Meißen
Als organisatorische Ansprechpartnerin steht Ihnen Frau Kutzke, Telefon 03521 718-1630, zur Verfügung. Für aufgabenbezogene Fragen können Sie sich gern an Herr Laube, Telefon 0351 827-22319, wenden.
Wir suchen Sie unabhängig von Alter, Religion, Geschlecht, sexueller Orientierung und Herkunft.
Behinderte Menschen berücksichtigen wir bei gleicher Eignung bevorzugt. Für schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen gilt darüber hinaus § 164 SGB IX. Gehören Sie zu diesem Personenkreis, fügen Sie bitte Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei.
Frauen werden ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Bei gleicher Eignung werden Bewerberinnen gemäß § 4 Abs. 5 Sächsisches Gleichstellungsgesetz bei entsprechender Unterrepräsentanz von Frauen bevorzugt berücksichtigt.
Hinweis zum Datenschutz:
Ihre Daten werden vom Landesamt für Steuern und Finanzen ausschließlich zum Zweck des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens verarbeitet und nach dessen Abschluss unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet/gelöscht. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und Ihre Rechte bei der Verarbeitung der Daten, die sich aus der Datenschutz-Grundverordnung ergeben, können Sie im Internet unter https://www.lsf.sachsen.de/Datenschutz.html abrufen.
Den behördliche/n Datenschutzbeauftragten des Landesamtes für Steuern und Finanzen, erreichen Sie unter: Landesamt für Steuern und Finanzen, Behördlicher Datenschutzbeauftragter, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, E-Mail-Adresse: Datenschutz@lsf.smf.sachsen.de.