Beschreibung
# Beschäftigung (m/w/d) im städtischen Bauhof
### Umfang: Vollzeit Befristung: ja\* Vergütung: bis E4\* Beginn: nächstmöglich
Greiz ist eine Stadt im Südosten Thüringens. Als Kreisstadt trägt sie aufgrund ihrer besonderen Lage und ihrer zahlreichen historischen Bauten auch den Namen "Perle des Vogtlandes". Die Stadtverwaltung der Stadt Greiz hat ca. 280 Beschäftigte und Beamte, die neben den Verwaltungsbereichen u. a. in 11 kommunalen Kindertagesstätten, den beiden Museen der Schl...
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# Beschäftigung (m/w/d) im städtischen Bauhof
### Umfang: Vollzeit Befristung: ja\* Vergütung: bis E4\* Beginn: nächstmöglich
Greiz ist eine Stadt im Südosten Thüringens. Als Kreisstadt trägt sie aufgrund ihrer besonderen Lage und ihrer zahlreichen historischen Bauten auch den Namen "Perle des Vogtlandes". Die Stadtverwaltung der Stadt Greiz hat ca. 280 Beschäftigte und Beamte, die neben den Verwaltungsbereichen u. a. in 11 kommunalen Kindertagesstätten, den beiden Museen der Schloss- und Residenzstadt Greiz, der Stadt- und Kreisbibliothek Greiz, der Vogtlandhalle und dem städtischen Bauhof eingesetzt sind.
## Aufgabenbereich:
- Winterdienst (per Hand) und
- Grünflächenpflege, vorrangig Grasmahd, Gehölzschnitt, Baumpflege
- Tiefbauarbeiten (Pflasterarbeiten, insbesondere Instandsetzungen von vorhandenen Pflasterflächen, Neuanlage von Kleinflächen als Naturstein und Werksteinbelag)
- Bedienung von Erdbaumaschinen
- Stadtreinigung (Leerung von Abfallbehältern im öffentlichen Bereich, Vor- und Nachbereitung von öffentlichen Volksfesten)
## Wir wünschen uns von Ihnen:
- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen Beruf besitzen
## Wir bieten Ihnen:
- eine interessante, vielfältige und spannende Tätigkeit
- eine Einarbeitung in das Aufgabenfeld durch ein qualifiziertes Team
- Vergütung nach dem TVöD
- eine jährliche leistungsorientierte Sonderzahlung
- eine Jahressonderzahlung
- eine attraktive betriebliche Zusatzversorgung
- die Zahlung vermögenswirksamer Leistungen
- tariflichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Kalenderjahr
- Möglichkeiten zur fachlichen Qualifizierung bzw. Weiterbildung. Die Kosten hierfür trägt der Arbeitgeber.
## Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung!
Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Vorlage der Feststellung der Vergleichbarkeit und Anerkennung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB). Ansonsten kann Ihre Bewerbung im Auswahlverfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter Bewerberinnen/ Bewerber aus Nicht-EU-Staaten (Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz ausgenommen) fügen der Bewerbung einen aktuellen Aufenthaltstitel gemäß § 4 Aufenthaltsgesetz bei, welcher die Erwerbstätigkeit ausdrücklich gestattet.
Die Person, die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehen ist, ist verpflichtet ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen.
Die zu besetzende Stelle ist für alle Geschlechter geeignet. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) und Ihnen Gleichgestellte, werden bei gleicher Eignung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Ein vollständiger Nachweis ist beizufügen.
Aus Kostengründen wird bei schriftlichen Bewerbungen darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopien einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadt Greiz und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet bzw. können im Personalamt abgeholt werden. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines entsprechend adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
\*Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle bis zur Arbeitswiederaufnahme der/des zu Vertretenden, zunächst längstens bis zum 31.12.2026. Die Vergütung erfolgt bis Entgeltgruppe 4 des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes (TVöD) bei Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen.