Beschreibung
Bewerben Sie sich bei einem der führenden Personaldienstleister in Hamburg!
Bei Ludwig & Pählke erhalten Sie das "Vergünstigte Jobticket (HVV Fahrkarte)"!
Wir suchen für unseren renommierten Kunden ab sofort eine
Bürohilfe (m/w/d) für die Zwangsvollstreckung
Referenz 002-2020
Aufgaben, die Ihnen gefallen werden:
- Vorbereitung der Aktenbearbeitung
- Sichten von Unterlagen
- Datensortierung und -erfassung
- Datenverarbeitung und -pflege
- Empfangstätigkeiten (nicht den ganzen Tag, Wechsel i...
weiter lesen
Bewerben Sie sich bei einem der führenden Personaldienstleister in Hamburg!
Bei Ludwig & Pählke erhalten Sie das "Vergünstigte Jobticket (HVV Fahrkarte)"!
Wir suchen für unseren renommierten Kunden ab sofort eine
Bürohilfe (m/w/d) für die Zwangsvollstreckung
Referenz 002-2020
Aufgaben, die Ihnen gefallen werden:
- Vorbereitung der Aktenbearbeitung
- Sichten von Unterlagen
- Datensortierung und -erfassung
- Datenverarbeitung und -pflege
- Empfangstätigkeiten (nicht den ganzen Tag, Wechsel im Team)
Vorteile, die wir bieten:
• Das "Vergünstigte Jobticket (HVV Fahrkarte)"
• Unbefristeter Arbeitsvertrag
• Übertarifliche Bezahlung plus Zulagen und Zuschläge
• Langfristige berufliche Perspektive bei unseren Kunden
• Willkommensprämie\*
• Attraktive Sonderzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld
• Sicherheiten durch Anwendung des GVP-Tarifvertrages
• Kostenlose Arbeitskleidung
• Fahrt- und Verpflegungszuschuss
Ihre Qualifikationen:
- Abgeschlossene kaufmännische Ausbildung oder eine ähnliche Qualifikation
- Gute MS-Office-Kenntnisse
- Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Zuverlässige und genaue Arbeitsweise
Ihr Weg zu uns:
Gerne können Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen per E-Mail an bewerbung@ludwig-paehlke.de oder per Post zusenden. Ihre Ansprechpartnerin für diese Stelle ist Frau Melanie Wenzel.
Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne auch telefonisch unter 040 - 23 68 75 00 zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
\*Die Willkommensprämie in Höhe von 200€ brutto wird Ihnen nach 6 Monaten ununterbrochener Beschäftigungsdauer mit der Lohnabrechnung ausgezahlt.