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comp Finanzamt Grevenbroich comp 41515 Grevenbroich - Deutschland
Sonstiger Ausbildung Vollzeit ab 01.09.2026
Beschreibung
Duales Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. zum Diplom-Finanzwirt (FH) im Finanzamt
Du möchtest schon während des Studiums Geld verdienen und im Anschluss in einen spannenden, sicheren Job starten? Dann kombiniere Dein Studium an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen mit einer praxisnahen Ausbildung im Finanzamt. Werde in drei Jahren Steuer-Profi: Das duale Studium gliedert sich in ein Grund- und Hauptstudium sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte.

Studium im Überblick
https://www.ausbildung-im-finanzamt.de/BVPlus/views/bvplus/register/registrierung.jsf

Einstellungs­voraus­setzungen: Abitur oder Fachhochschulreife, nicht älter als 38 Jahre (Ausnahmen möglich)

Beginn: September
Dauer: 3 Jahre
Ablauf: abwechselnd Studium und praktische Ausbildung
Studium. an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen im Wasserschloss Nordkirchen, in Hamminkeln und in Herford
Praxis: im Finanzamt
Vergütung: ca. 1.555 € im Monat, auch während des Studiums
Studiengebühren: entfallen
Abschluss: Diplom-Finanzwirtin FH bzw. Diplom-Finanzwirt FH
Befähigung für die Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt in der Steuerverwaltung (früher: gehobener Dienst)
Berufschancen: bei einer Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vielfältige Einsatzmöglichkeiten
Bewerbung: online über das Bewerberportal für das Einstellungsjahr 2026 ab dem 1. Juli 2025 möglich

Was wir bieten
Pro Jahr haben wir ca. 1.000 freie Studienplätze für angehende Diplom-Finanzwirtinnen bzw. Diplom-Finanzwirte. Studiengebühren werden nicht erhoben. Es gibt im Gegenteil während des gesamten Studiums eine Ausbildungsvergütung von ca. 1.555 € im Monat. Das Studium dauert drei Jahre und ist dual angelegt:
Die theoretische Ausbildung an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen wechselt sich ab mit einer praxisnahen Ausbildung im Finanzamt. Die Auszubildenden (Finanzanwärterinnen und Finanzanwärter) sind Beamte auf Widerruf. Der Abschluss: Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. Diplom-Finanzwirt (FH).

Was wir voraussetzen
Die Voraussetzung für ein Studium zur Diplom-Finanzwirtin (FH) bzw. Diplom-Finanzwirt (FH) ist das Abitur oder ein zum Fachhochschulstudium berechtigender Bildungsabschluss. Wir erwarten von unseren Bewerberinnen und Bewerbern außerdem:

- eine gute Auffassungsgabe
- Organisationstalent
- Ausdrucksfähigkeit
- Entscheidungsfreude und Initiative
- Teamgeist
- Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge
- Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft.

Weitere Voraussetzungen sind: mindestens befriedigende Leistungen während der Schulzeit und eine erfolgreiche Teilnahme an unserem Auswahlverfahren.

Ablauf des dualen Studiums
Wechsel von Theorie und Praxis:
Das Studium dauert drei Jahre und ist dual angelegt - berufspraktische Ausbildungsabschnitte in einem Finanzamt und Fachstudien an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen wechseln sich ab:

Grund- und Hauptstudium > insgesamt 21 Monate

Berufspraxis im Finanzamt > insgesamt 15 Monate

Nach vier bis sechs Monaten > Zwischenprüfung

Nach drei Jahren > Staatsprüfung (Laufbahnprüfung)

Eine bestandene Zwischenprüfung ist die Voraussetzung dafür, dass Du die Ausbildung fortsetzen kannst. Du kannst die Prüfung wiederholen. Den Abschluss bildet nach drei Jahren die Staatsprüfung. Absolventinnen und Absolventen erhalten den akademischen Grad „Diplom-Finanzwirtin (FH)“ oder „Diplom-Finanzwirt (FH)“ und die Laufbahngruppe 2.1 – vormals gehobener Dienst – in der Steuerverwaltung.
In diesem Video erhaltet Ihr Einblicke, wie das duale Studium an der Hochschule für Finanzen Nordrhein-Westfalen aussieht.

Das Studium wird mit online basierten Lernangeboten begleitet, die das selbstständige Lernen fördern. Für den Zugang wird Dir ein Tablet zur Verfügung gestellt.

Während der Zeit an der HSF wirst Du auf Wunsch gegen ein geringes Entgelt untergebracht. Seit 2017 ist die HSF mit drei Standorten vertreten: Nordkirchen, Herford und Hamminkeln.

Wegen der dualen Ausbildung gibt es an der Hochschule für Finanzen keine Semesterferien.
Studienfächer: Die Studieninhalte werden Dir über Pflichtfächer, Wahlpflichtveranstaltungen, Schwerpunktthemen und Fallstudien vermittelt. Wahlfächer wie z.B. Betriebssoziologie, Sozialpsychologie, Verwaltungsführung oder Strafrecht ergänzen das Studienangebot.

Allgemeines Steuerrecht

Besonderes Steuerrecht

Privatrecht

Öffentliches Recht

Wirtschaftswissenschaften

Arbeits- und Selbstorganisation, Verwaltungsmanagement

Informations- und Wissensmanagement, Methoden der Rechtsanwendung

Sozialwissenschaftliche Grundlagen des Verwaltungshandelns

Das duale Studium ist qualitativ sehr hochwertig und anspruchsvoll. Der Studiengang genießt einen exzellenten Ruf!

Berufspraxis
In einem der mehr als 100 Festsetzungsfinanzämter in Nordrhein-Westfalen lernen die Studierenden die praktische Arbeit kennen und können das theoretische Wissen aus den Fachstudien anwenden. Schwerpunkte der berufspraktischen Ausbildung sind:
Steuerfestsetzungsaufgaben

Sachverhalte ermitteln

Steuererklärungen überprüfen

Steuern festsetzen

Umgang mit Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberaterinnen und Steuerberatern sowie Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfern

Bearbeiten von Einsprüchen

Einblick in die Zahlungs-, Forderungs- und Vollstreckungsvorgänge

Teilnahme an Betriebsprüfungen, Umsatzsteuersonderprüfungen und Lohnsteueraußenprüfungen

Während der berufspraktischen Ausbildung finden regelmäßig Ausbildungsarbeitsgemeinschaften statt, in denen Du in kleinen Gruppen anhand ausgesuchter Fallsimulationen für die Praxis fit gemacht wirst. In den Lehrbezirken der Finanzämter üben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Mentorenfunktion aus und unterstützen Dich während Deiner gesamten Ausbildungszeit. So koordinieren sie zum Beispiel den Ausbildungsablauf im Finanzamt, ermöglichen Fallsimulationen zum Einüben steuerlicher Lösungen und sind Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner bei allen Ausbildungsfragen.
Du kannst die Prüfung wiederholen. Den Abschluss des Hauptstudiums bilden eine mündliche Prüfung und die (wiederholbare) Staatsprüfung (Laufbahnprüfung). Den Abschluss des Hauptstudiums bilden eine mündliche Prüfung und die (wiederholbare) Staatsprüfung (Laufbahnprüfung).

Berufliche Perspektiven
[Vielfältige Einsatzmöglichkeiten:](https://die-zukunft-steuern.nrw/duales-studium#VielfltigeEinsatzmglichkeiten)

Nach dem Studium beginnt die erste Phase der beruflichen Tätigkeit im Finanzamt für Diplom-Finanzwirte überwiegend mit der Bearbeitung von Steuererklärungen. Aber auch ein Einsatz im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, im Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen oder im Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen ist unmittelbar nach der Ausbildung bereits möglich. Nach einigen Jahren im Beruf eröffnen sich Dir breitgefächerte Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten, z.B.

- im Finanzamt
- in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
- im Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
- in der Betriebsprüfung
- in der Steuerfahndung
- an der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen oder der Hochschule für Finanzen (als Dozentin oder Dozent)
- im Rechenzentrum der Finanzverwaltung

Als Beamtin oder Beamter der Landesfinanzverwaltung tätig zu sein bedeutet, sich in einem Beruf mit Zukunft zu engagieren.

[Bewerbungsportal:](https://die-zukunft-steuern.nrw/duales-studium#Bewerbungsportal)

Du kannst Dich bei uns nur online über unser [Bewerbungsportal](https://www.ausbildung-im-finanzamt.de/BVPlus/views/bvplus/register/registrierung.jsf) bewerben. Das Bewerbungsportal öffnet am 1. Juli 2025. Studienbeginn ist im September 2026.

Bei der Einstellung solltest Du nicht älter als 38 Jahre sein. Ausnahmen sind möglich bei

- Vorliegen von Kindererziehungszeiten, Pflegezeiten von nahen Angehörigen,
- ehemaligen Zeitsoldatinnen und Zeitsoldaten
- schwerbehinderten Menschen.

Eine Einstellung als Beamtin oder Beamter ist nur bei gesundheitlicher Eignung möglich. Diese wird durch ein amtsärztliches Gesundheitszeugnis vom Gesundheitsamt festgestellt. Im Zeitpunkt der Einstellung muss eine Staatsangehörigkeit eines EU-Staates bzw. eines Staates mit einem EU-Rechtsabkommen vorliegen. Diese Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Eine Schwerbehinderung ist kein Hindernis. Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen oder ihnen gleichgestellten sind erwünscht. Die beworbenen Stellen stehen Menschen jeglichen Geschlechts offen.
info
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachte: OPROMA ist nicht der Anbieter dieser Stelle und kann keine Auskünfte geben.
Ref-Nr.: 04dfebe2c3ce71e5215fbe6c16ffc591
Letztes Update: 28.12.2025