Beschreibung
**Brandenburgisches Oberlandesgericht**
- **Der Präsident -**
**Duales Studium der Rechtspflege**
Der Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts stellt – vorbehaltlich des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen – **zum 1. Oktober 2026**
**35 Rechtspflegeanwärter/innen für den Beruf Rechtspfleger/in**
ein.
Aufgaben einer/eines Rechtspfleger/in:
Rechtspfleger/innen sind Beamte/Beamtinnen des gehobenen Justizdienstes und treffen als selbständiges Organ der Rechtspflege in eigener Verantwortung gerichtliche Entscheidungen. Sie sind in der Sache unabhängig und nicht an Weisungen gebunden, sondern nur dem Gesetz unterworfen.
Rechtspfleger/innen sind bei allen Gerichten und Staatsanwaltschaften eingesetzt. Der Schwerpunkt der Aufgaben des Rechtspflegedienstes liegt bei den Amtsgerichten.
Ablauf des Studiums:
Das Rechtspflegestudium besteht aus einem insgesamt 24-monatigen Studium an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin sowie einer fachpraktischen Ausbildung von 12 Monaten Dauer an den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg.
Ziel des dualen Studien- und Ausbildungsganges ist es, in fachtheoretischen Studienzeiten und fachpraktischen Ausbildungszeiten auf wissenschaftlicher Grundlage Rechtspfleger/innen heranzubilden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren allgemeinen fachlichen Kenntnissen befähigt sind, die Anforderungen zu bewältigen, die mit der Erfüllung der Aufgaben nach dem Rechtspflegegesetz und zur Ausübung von Tätigkeiten des gehobenen Dienstes in der Justizverwaltung erforderlich sind.
An die Ausbildung schließt sich das staatliche Prüfungsverfahren an, das aus einem schriftlichen Teil und einer mündlichen Prüfung besteht. Im schriftlichen Examen sind insgesamt 8 Klausuren mit Prüfungsaufgaben aus allen Rechtsgebieten, auf die sich die Rechtspfleger-Ausbildung bezieht, anzufertigen. Das mündliche Examen wird vor einer Prüfungskommission, die bei der Präsidentin des Kammergerichts Berlin berufen wird, abgelegt.
Nach der Anfertigung und Anerkennung einer Diplom-Arbeit verleiht die Hochschule für Wirtschaft und Recht den akademischen Grad Diplom-Rechtspflegerin / Diplom-Rechtspfleger.
Vergütung während der Ausbildung:
Vom Beginn der Ausbildung an werden Anwärterbezüge in Höhe von
derzeit **1.571,43 €** (Stand 1. Juli 2024) brutto gezahlt.
Ist Ihr Interesse geweckt? Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Internetseite:
[https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/](https://ordentliche-gerichtsbarkeit.brandenburg.de/ogb/de/karriere/duales-studium-der-rechtspflege/)
Einstellungsvoraussetzungen:
Zum Rechtspflegestudium können Bewerber/innen zugelassen werden, die die Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder einen entsprechenden als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzen und im Zeitpunkt der Einstellung höchstens 39 Jahre alt sind. Die Höchstaltersgrenze gilt nicht für Inhaber eines Eingliederungs- oder Zulassungsscheines und in den Fällen des § 7 Absatz 2 des Soldatenversorgungsgesetzes. Bewerber/innen müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Bei gleicher Eignung werden Schwerbehinderte bevorzugt berücksichtigt.
Bewerber/innen sollten eine ausgeprägte Entscheidungsfreude, eine sehr gute Auffassungsgabe sowie ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein mitbringen. Zudem sollten sie belastbar, kritik- und konfliktfähig sowie flexibel sein.
Sie bewerben sich unter Beifügung
• eines Lebenslaufs in tabellarischer Form und
• des letzten Schulzeugnisses oder – falls bereits vorhanden – des Zeugnisses über die Hochschulreife bzw. die Fachhochschulreife
online über das Bewerbungsformular:
[https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/olg/ausbildung/rechtspfleger/index](https://afm.brandenburg.de/intelliform/forms/olg/ausbildung/rechtspfleger/index)
Die Bewerbung kann ab sofort **bis zum 31. Dezember 2025** eingereicht werden.