Beschreibung
Die Gemeinde Sülzetal ist die erste Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt. Sie
liegt in der Magdeburger Börde südwestlich am Stadtrand von Magdeburg und
gliedert sich in acht Ortsteile. Auf einer Fläche von 104 km² leben über 9.000
Einwohner.
Für unsere Kindertagesstätte „Bördespatzen“ in Altenweddingen
suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und fachlich
qualifizierte Persönlichkeit für
die Leitung der Einrichtung (m/w/d).
Die Stelle ist unbefristet und hat einen Beschäfti...
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Die Gemeinde Sülzetal ist die erste Einheitsgemeinde in Sachsen-Anhalt. Sie
liegt in der Magdeburger Börde südwestlich am Stadtrand von Magdeburg und
gliedert sich in acht Ortsteile. Auf einer Fläche von 104 km² leben über 9.000
Einwohner.
Für unsere Kindertagesstätte „Bördespatzen“ in Altenweddingen
suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine engagierte und fachlich
qualifizierte Persönlichkeit für
die Leitung der Einrichtung (m/w/d).
Die Stelle ist unbefristet und hat einen Beschäftigungsumfang von 100 % (39
Std/Wo).
Wir bieten Ihnen:
- eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit in einem komplexen
Aufgabengebiet,
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten,
- die Vergütung nach TVöD für den Sozial- und Erziehungsdienst und richtet
sich nach der aktuell vorliegenden Betreuungszahl,
- dynamische Gehaltsentwicklung,
- zusätzliche Altersversorgung,
- Entgeltumwandlung,
- Fahrradleasing,
- 30 Tage Urlaub und Jahressonderzahlung,
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitmodelle in Voll- (39 h) und
Teilzeit,
- Vielfältige Angebote im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagement,
- leistungsorientierte Bezahlung mit Nutzung von Sachbezügen,
- jährliche Teambuildingmaßnahmen.
Ihre Aufgabenschwerpunkte:
- Beratung und Anleitung des pädagogischen Fachpersonals,
- Durchführung von Elternabenden, Sprechstunden,
- Beteiligung beim Elternkuratorium,
- Führen der Dienst- und Fachaufsicht über die pädagogischen Mitarbeitenden,
- Personaleinsatzplanung, Dienstplangestaltung, Urlaubsplanung,
Fortbildungsplanung,
- Durchführung von Schulungen und Belehrungen sowie Statistik und
Berichtswesen,
- Planung der Neuaufnahmen und Meldung der Belegungszahlen,
- Zusammenarbeit mit den Fachbereichen der Gemeinde in allen Fragen des
Einrichtungsbetriebes,
- Zusammenarbeit und Vernetzung mit anderen Institutionen.
Sie zeichnen sich aus durch:
- Abschluss als Fachwirt/-in Erziehungswesen mit mehrjähriger Erfahrung in
der Kindertagesbetreuung bzw. Abschluss als Erzieher/-in mit Abschluss eines
Lehrgangs zur Befähigung als Leiter (m/w/d) einer Kindertageseinrichtung,
- Rechtskenntnisse KiFöG LSA und den relevanten Bereichen des SGB VIII,
- hohe Sozial- und Kommunikationskompetenz sowie Konfliktfähigkeit,
- selbständige, gewissenhafte und zuverlässige Arbeitsweise,
- Planungskompetenz, Organisationsvermögen und Entscheidungsfähigkeit,
- Verantwortungsbewusstsein und Durchsetzungsvermögen,
- vorzugsweise Führungserfahrung,
- hohe Eigenmotivation und Teamgeist,
- anwendungssichere EDV Kenntnisse,
- Führerschein Klasse B.
Bei Einstellungen der Gemeinde können Mitglieder im Einsatzdienst der
Feuerwehr dieser Gemeinde nach § 9 Abs. 5 Brandschutzgesetz Land Sachsen-Anhalt
(hier Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr) bei gleicher Eignung, Befähigung
und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt werden, wenn nicht andere
rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen, die in der Person eines anderen
Bewerbers liegen.
Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber werden bei gleicher Eignung,
Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte gehen Sie in Ihrer Bewerbung konkret auf die beschriebenen
Anforderungen ein.
Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 31.03.2026
in einem kompakten pdf -Format an
bewerbung@gemeinde-suelzetal.de
Fragen beantwortet Ihnen Frau Flügel oder Frau Romanowski per Mail oder
telefonisch unter 039205/646-15 bzw.-16 gern.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Bewerbungsunterlagen, die per
Post eingehen nicht zurückgesandt werden. Ihre Unterlagen werden nach Abschluss
des Bewerbungsverfahrens vernichtet. Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung
werden nicht erstattet.