Beschreibung
mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100% der Vollbeschäftigung)
Die Marktgemeinde St. Peter-Freienstein mit einer Fläche von 27 Km² unterhält unter anderem ein gemeindeeigenes Straßen- und Wegenetz im Umfang von ca. 120 Km, Straßenbeleuchtungsverteiler, Innen-, Außen und Straßenbeleuchtung, gemeindeeigene Objekte wie Wohnhäuser, Gemeindeamt, Kindergarten, Volksschule, Musikschule, Kinderspielplätze, etc.
Ihr Aufgabenbereich umfasst sämtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich, ...
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mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden (100% der Vollbeschäftigung)
Die Marktgemeinde St. Peter-Freienstein mit einer Fläche von 27 Km² unterhält unter anderem ein gemeindeeigenes Straßen- und Wegenetz im Umfang von ca. 120 Km, Straßenbeleuchtungsverteiler, Innen-, Außen und Straßenbeleuchtung, gemeindeeigene Objekte wie Wohnhäuser, Gemeindeamt, Kindergarten, Volksschule, Musikschule, Kinderspielplätze, etc.
Ihr Aufgabenbereich umfasst sämtliche Tätigkeiten im kommunalen Bereich, wie z.B. die Instandhaltung der Straßen, Wege und Gebäude, der Müllentsorgung und Grünraumpflege, sowie der Winterdienst.
Wir erwarten von Ihnen:
º Eine abgeschlossene handwerkliche Berufsausbildung, bevorzugt Elektriker, Elektroanlagentechniker
º Technisches Verständnis für das Bedienen von Maschinen und Kraftfahrzeugen
º Erfahrung mit der Wartung und Reparatur von Gerätschaften
º Selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten
º Einsatzbereitschaft, Teamfähigkeit und Flexibilität
º Die Bereitschaft zu Mehrarbeit, Nachtarbeit, Winterdienst und Rufbereitschaft
º Die Bereitschaft zur Dienstverrichtung an Wochenenden und an Feiertagen
º Die Bereitschaft zur Weiterbildung
º Führerschein der Klassen B und C (wünschenswert auch der Klasse E)
Wir bieten Ihnen:
º Ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld im kommunalen Bereich
º Ein positives und kollegiales Arbeitsumfeld
º Attraktive Dienstzeiten
º Einen sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
º Ein unbefristetes Dienstverhältnis (die ersten 3 Monate gelten als Probemonate)
º Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
º Eine sechste Urlaubswoche ab dem 43. Lebensjahr
Anstellungserfordernisse:
- Österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Landes, dessen Angehörigen Österreich auf Grund eines Staatsvertrages im Rahmen der Europäischen Integration dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie österreichischen Staatsbürgern
- Das vollendete 18. Lebensjahr
- Bei männlichen Bewerbern: Abgeleisteter Präsenz- oder Zivildienst, alternativ der Nachweis der Befreiung
- Volle Handlungsfähigkeit
- Die allgemeine und gesundheitliche Eignung für den Dienst
- Einwandfreies Vorleben (Strafregisterbescheinigung)
Verdienstmöglichkeit:
- Die Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1962, LGBl. Nr. 160 idgF und unter Berücksichtigung des Steiermärkischen Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2023, LGBl 46/2023 im Entlohnungsschema II - Arbeiter
- Der monatliche Mindestbezug inklusive Zulagen liegt bei einem Beschäftigungsausmaß von 100% der Vollbeschäftigung bei € 2.600,00 brutto
- Aufgrund gesetzlich anrechenbarer Vordienstzeiten ist eine Einreihung in eine höhere Entlohnungsstufe möglich
Der schriftlichen Stellenbewerbung sind folgende Unterlagen (in Kopie) anzuschließen:
Ein Motivationsschreiben, Lebenslauf, Nachweis über relevante abgeschlossene Ausbildungen, Dienstzeugnisse, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung (kann bei Dienstantritt nachgereicht werden), Führerschein, Versicherungsdatenauszug.
Bewerbungen sind bis spätestens Freitag, 27. März 2026, 12.00 Uhr an die Marktgemeinde St. Peter-Freienstein, Gemeindegasse 1, 8792 St. Peter-Freienstein zuhanden Herrn Amtsleiter Roland Wittmann oder per E-Mail an r.wittmann@st-peter-freienstein.gv.at zu richten.
Gem. § 37 ff. DSG werden Ihre Daten ausschließlich zum Zwecke der Prüfung einer Anstellung verwendet. Nach Abschluss des Ausschreibungsprozesses werden sie ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch in Evidenz gehalten. Etwaige, im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehende Kosten werden nicht ersetzt.