Beschreibung
Als eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland widmen wir uns einem umfassenden Themenspektrum aus Wirtschaft, Technik, Sozialem und Design, ganzheitlich und interdisziplinär. Wir sehen unsere Herausforderung und Verpflichtung in einer aktiven Zukunftsgestaltung durch Lehre, Forschung und Transfer. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft ist für uns von zentraler Bedeutung.
Zur Verstärkung der Fakultät Elektrotechnik und Informations...
weiter lesen
Als eine der größten Hochschulen für angewandte Wissenschaften in Deutschland widmen wir uns einem umfassenden Themenspektrum aus Wirtschaft, Technik, Sozialem und Design, ganzheitlich und interdisziplinär. Wir sehen unsere Herausforderung und Verpflichtung in einer aktiven Zukunftsgestaltung durch Lehre, Forschung und Transfer. Die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit Wirtschaft und Gesellschaft ist für uns von zentraler Bedeutung.
Zur Verstärkung der Fakultät Elektrotechnik und Informationstechnik möchten wir zum Sommersemester 2027 oder später folgende Stelle besetzen
Professur für Elektrische
Energietechnik (W2)
Kennziffer: BV 0478
Sie begeistern sich für Lehre, Forschung und Transfer in der elektrischen Energietechnik - und gestalten damit aktiv die Energiewende mit. Das Fachgebiet der elektrischen Energietechnik vertreten Sie in Lehre, Forschung und Transfer und tragen zur Weiterentwicklung nachhaltiger Energiesysteme bei. Ihre Lehrgebiete umfassen insbesondere:
Technologien der konventionellen und regenerativen elektrischen Energieerzeugung sowie deren Betriebsverhalten
Grundlagen der elektrischen Energieversorgung einschließlich Energieübertragung und -verteilung
Analyse, Modellierung und Berechnung elektrischer Netze sowie deren Betriebsmittel
Diese Lehrgebiete bilden die fachliche Basis der Professur und gewährleisten eine fundierte Ausbildung im Bereich der elektrischen Energietechnik. Darüber hinaus sind Sie bereit, Lehrveranstaltungen in Grundlagenfächern zu übernehmen.
Sie verfügen über fundierte Kenntnisse der elektrischen Energiesysteme - von der Erzeugung über die Verteilung, Übertragung und Speicherung bis zur Nutzung elektrischer Energie. Innerhalb dieses Fachgebiets setzen Sie eigene fachliche Schwerpunkte und verfügen über nachweisbare Expertise - etwa durch einschlägige Publikationen, Forschungs- oder Industrieprojekte sowie Lehrerfahrung - in mindestens einem der folgenden Bereiche:
Langzeitspeicher, Netzflexibilitäten oder Sektorenkopplung in Energiesystemen
Energieinformatik, datenbasierte Methoden oder digitale Systeme in der Energietechnik
Energiewirtschaftliche Fragestellungen, Asset-Management oder Lebenszyklusanalyse von Energiesystemen
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, sich aktiv in Forschung und Wissenstransfer einzubringen.
Das Institut für nachhaltige Energiesysteme (ISES) bietet hierfür ein attraktives Umfeld mit vielfältigen Möglichkeiten zur interdisziplinären Zusammenarbeit.
Sie übernehmen gegebenenfalls Lehrveranstaltungen aus verwandten Gebieten, auch in anderen Fakultäten
Sie sind bereit und befähigt, Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache anzubieten
Sie bilden sich didaktisch stetig fort und sind motiviert, neue Lehrmethoden, innovative Lehrtechnologien und Onlinelehre einzusetzen
Sie arbeiten aktiv an der Weiterentwicklung des Fachgebiets, an der Internationalisierung der Fakultät und in der Selbstverwaltung der Hochschule mit
Darüber hinaus engagieren Sie sich bei Projekten der angewandten Forschung und im Bereich des Wissens- und Technologietransfers
Für die Professur brauchen Sie
ein abgeschlossenes Hochschulstudium
pädagogische Eignung, welche Sie unter anderem durch die Probelehrveranstaltungen nachweisen
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die durch eine Promotion oder durch ein Gutachten über promotionsadäquate Leistungen nachgewiesen wird
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen. Der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule ...