Beschreibung
Die Arbeiterwohlfahrt zählt zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer Geschichte und ihres gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses ein Wohlfahrtsverband mit besonderer Prägung. Der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e. V. ist mit über 400 Mitarbeitenden in etwa 40 Einrichtungen einer der großen Träger sozialer Arbeit in Berlin. Der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e. V. sucht für den Betrieb unseres 2. Frauenhauses (Heidemarie Fischer Haus...
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Die Arbeiterwohlfahrt zählt zu den sechs Spitzenverbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Deutschland. Sie ist aufgrund ihrer Geschichte und ihres gesellschaftspolitischen Selbstverständnisses ein Wohlfahrtsverband mit besonderer Prägung. Der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e. V. ist mit über 400 Mitarbeitenden in etwa 40 Einrichtungen einer der großen Träger sozialer Arbeit in Berlin. Der AWO Kreisverband Berlin-Mitte e. V. sucht für den Betrieb unseres 2. Frauenhauses (Heidemarie Fischer Haus) zum nächstmöglichen Termin eine staatlich anerkannte Erzieherin* Es handelt sich zunächst um eine bis zum 31.12.2026 befristete Stelle mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 28 Wochenstunden mit der Option auf Entfristung. Aus konzeptionellen Gründen kann diese Position nur mit einer Frau besetzt werden. Der Arbeitsort befindet sich im Westen der Stadt und kann hier aus Einrichtungsspezifischen Gründen hier nicht näher eingegrenzt werden. Gestaltung eines sicheren, stabilisierenden pädagogischen Rahmens zur altersgerechten Aufarbeitung von erlebter oder miterlebter physischer, psychischer und sexueller Gewalt Fachliche Begleitung und Bearbeitung von Mutter-Kind-Konflikten unter Berücksichtigung Trauma pädagogischer und bindungsorientierter Ansätze Emotionale Entlastung und Stabilisierung der Kinder durch niedrigschwellige, altersangemessene Gesprächs- und Unterstützungsangebote Wahrnehmung, Beobachtung und Einschätzung möglicher traumatischer Auswirkungen bei Kindern infolge der erlebten häuslichen, innerfamiliären, partnerschaftlichen Gewalt Erkennen, Einschätzen und Dokumentieren möglicher Kindeswohlgefährdungen sowie Einleitung entsprechender Schutzmaßnahmen Mitwirkung bei der Beantragung und Umsetzung von Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII (z. B. HzE) Fachliche Zusammenarbeit und Austausch mit dem Jugendamt sowie dem Kinder- und Jugendgesundheitsdienst und anderer Behörden Durchführung regelmäßiger Kinderbesprechungen sowie Aufbau und Begleitung von altersgerechten Beteiligungs- und Mitbestimmungsstrukturen (z. B. Kinderparlament) Initiierung, Koordination und ggf. Vermittlung therapeutischer Unterstützungsangebote für Kinder in Zusammenarbeit mit spezialisierten Fachstellen in Berlin Pflege und Koordination von Kontakten zu Schulen, Kindertagesstätten Pädagogische Anleitung und Begleitung von Freizeit-, Gruppen- und Ferienangeboten Planung und regelmäßige Durchführung entwicklungsfördernder Spiel-, Bildungs- und Gruppenangebote für im Frauenhaus lebende Kinder und Jugendliche Staatlich anerkannter Abschluss als Erzieherin oder eine vergleichbare abgeschlossene pädagogische Ausbildung bzw. ein entsprechendes Studium Zusatzqualifikation als insoweit erfahrene Kinderschutzfachkraft (§ 8a SGB VIII) oder die Bereitschaft, diese zu erwerben Fundierte Kenntnisse zu den Auswirkungen häuslicher Gewalt auf das Erleben und Verhalten von Kindern sowie Erfahrung im Umgang mit belasteten Kindern und Jugendlichen Hohe Empathie, Sensibilität und Freude an der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in belastenden Lebenssituationen Sicherer Umgang mit gängigen PC-Anwendungen (MS Office), Internetanwendungen sowie cloudbasierten Arbeitsumgebungen Fähigkeit zu selbstständigem, strukturiertem und verantwortungsbewusstem Arbeiten sowie Offenheit für neue Aufgaben und Herausforderungen Ausgeprägte Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Verantwortungsbewusstsein Identifikation mit den Zielen, Werten und Grundsätzen der Arbeiterwohlfahrt ein verantwortungsvolles und vielseitiges Aufgabengebiet individuelle persönliche und fachliche Weiterbildung die Möglichkeit der Mitarbeit in einem nach DIN EN ISO 9001 und den Tandem-Modell der AWO zertifizierten Betrieb 30 Urlaubstage im Kalenderjahr bei einer 5-Tage-Arbeitswoche Sonderzahlungen im Juli und November je nach Betriebszugehörigkeit einen sicheren Arbeitsplatz bei einem wertegebundenen und gemeinnützigen Träger die Möglichkeit der flexiblen Arbeitszeitgestaltung in einem festgelegten Rahmen eine Vergütung nach dem Tarifvertrag der AWO Berlin in der Entgeltgruppe S 8b Einen Mobilitätszuschuss bei Nutzung des ÖPNV oder Fahrrad sowie ein betriebliches Gesundheitsmanagement via Urban Sports Konfliktlösungsstelle zum Umgang mit Konflikten und Fällen von Diskriminierung Wir stehen ausdrücklich für Vielfalt und Chancengleichheit und begrüßen Bewerbungen von Frauen, insbesondere von PoC sowie TIN*-Personen – unabhängig von Nationalität, ethnischer oder sozialer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und Identität. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre aussagekräftige Bewerbung. Senden Sie diese bitte mit dem Betreff: „Bewerbung_Erzieherin*_2.Frauenhaus“ ausschließlich per E-Mail an: bewerbung@awo-mitte.de. Durch das Sternchen (*) nach der Kategorie Frau* sind alle Personen gemeint, die sich hinsichtlich ihrer Geschlechtsidentität als Frau* begreifen und auch von anderen als solche wahrgenommen werden möchten – unabhängig von dem bei Geburt zugewiesenen Geschlecht. Wenn Sie sich bewerben, erheben und verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 und 6 der EU- DSGVO nur zur Bearbeitung Ihrer Bewerbung und für Zwecke, die sich durch eine mögliche zukünftige Beschäftigung bei dem AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V. ergeben. Nach sechs Monaten werden Ihre Daten gelöscht. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.awo-mitte.de/index.php/datenschutz Wir möchten Sie darüber informieren, dass es sich bei dieser Stelle um eine zuwendungsgeförderte Stelle handelt. Sofern unsere Stellenauswahl auf Sie fällt und wir vor Abschluss des Arbeitsvertrags stehen, sind wir verpflichtet, der zuwendungsgebenden Stelle zur abschließenden Entscheidung Ihre Bewerbungsunterlagen zu übermitteln. Mit der Abgabe Ihrer Bewerbung geben Sie sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden.