Beschreibung
**Die Stadt Bad Arolsen sucht**
**zum nächstmöglichen Zeitpunkt**
im Betriebshof Verstärkung:
**Facharbeiter (w/m/d)**
**Aufgabengebiet:**
· Gebäude-, Straßen- und Feldwegeunterhaltung
· Pflege- und Wartungsarbeiten an Fahrzeugen, Geräten und Anlagen
· Betreuung von städtischen Veranstaltungen
· Stadtreinigung
· Alle üblicherweise anfallenden sonstigen Arbeiten im kommunalen Bereich
· Mitarbeit im Winterdienst
**Anforderungsprofil:**
· Eine abgeschlossene Berufsausbildung im Bauhaupt- oder Nebengewerbe
· Führerschein Klasse B/BE; wünschenswert Führerschein der Klasse C/CE
· Selbständiges Arbeiten und Teamgeist, Zuverlässigkeit und ein freundliches Auftreten
· Heben und Tragen sowie die alltäglichen Belastungen von körperlicher Arbeit stellen für Sie kein Problem dar
· Kenntnisse im Umgang mit Baumaschinen und/oder Schleppern wünschenswert
**Wir bieten:**
· Eine unbefristete Anstellung in Vollzeit mit 39 Stunden pro Woche
· Vergütung nach TVöD, Zuordnung zu den Erfahrungsstufen je nach einschlägiger Berufserfahrung
· Leistungsbezahlung
· Eine attraktive betriebliche Altersvorsorge
· Eine angenehme Arbeitsatmosphäre und gute Möglichkeiten zur Fortbildung
· Förderung Ihrer Gesundheitsvorsorge inkl. Dienst(-E-)Bikeleasing
· Eine vielfältige und attraktive Aufgabe zur Mitgestaltung des Stadtbildes
Wir würden uns überdies freuen, neue ehrenamtliche Mitglieder in der Einsatzabteilung der Feuerwehr begrüßen zu dürfen.
Für fachliche Fragen steht Ihnen Herr Knüppel (05691 801-250) und bei personellen Fragen Herr Kalhöfer (05691 801-181) gerne zur Verfügung.
Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann bewerben Sie sich bitte bis zum
**9. November 2025**
über unser Online-Formular auf unserer Webseite [www.bad-arolsen.de](http://www.bad-arolsen.de).
**Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!**
Die im Rahmen der Bewerbung mitgeteilten personenbezogenen Daten werden auf der Grundlage des § 23 des Hess. Datenschutzgesetzes verarbeitet.
Bewerbungen von Frauen und von Menschen mit einer Schwerbehinderung, auch Gleichgestellte im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch), sind besonders erwünscht. Teilzeit ist vom Grundsatz her möglich, jedoch ist die Stelle in vollem Umfang zu besetzen.