Beschreibung
In der Thüringer Staatskanzlei sind zum nächstmöglichen Termin, gem. § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) befristet für die Dauer von zwei Jahren, zwei Stellen als
Fachkraft für Veranstaltungstechnik / Medientechniker*in (m/w/d)
im Referat 14 „IT; eGovernment; e-Akte“
zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst:
- Konzeption, Vor- und Nachbereitung, Betreuung und Begleitung von Mediengestaltungsprojekten der Thüringer Staatskanzlei (z. B. Regierungsmedienkonferenz, Veranstaltungen, Besprechungsrunden, Telefon- und Videokonferenzen),
- Handhabung und Bedienung entsprechender Medien-, Audio-, Video- und Präsentationstechnik sowie damit zusammenhängender IT-Systemtechnik einschließlich Streaming und Aufzeichnung,
- Vorbereitung, Aufzeichnung und Bearbeitung von Audio- und Videocontent sowie Pflege der hauseigenen Videoplattform
- Aufbau von Medien-, Audio-, Video- und Präsentationstechnik und Aufspielen von Präsentationen auf Präsentationstechnik für Gastgeber und Gäste,
- Instandhaltung, Wartung und Betrieb der hauseigenen Medien-,
- Audio-, Video- und Präsentationstechnik in allen Liegenschaften der Thüringer Staatskanzlei
- IT-Systemadministration, insbesondere Bereitstellung, Implementierung und Überwachung der PCs und mobilen Arbeitsplätze im Rahmen von externen Veranstaltungen,
- Betreuung mobiler Endgeräte, insbesondere Administration und die Betriebsunterstützung der Mobilgeräte
Zwingende Anforderungen an die Bewerber/innen:
- abgeschlossene Berufsausbildung als Fachkraft für Veranstaltungstechnik, Fachinformatiker/in, Informatikkaufmann/-frau oder vergleichbarer Abschluss
Fachkenntnisse in den folgenden Bereichen
- Medientechnik - Umgang mit gängiger Konferenz- und Präsentationstechnik, wie z. B. Konferenzrechner, Tablets, Smartphones, Webkonferenzen, Mediensteuerungen, Softwareanwendungen im Bereich Videokonferenzen, Recording und Postproduction,
- Audiotechnik - Umgang mit gängigen Analog- und Digitalmischpulten, Funkmikrofone Konferenzanlagen und Lautsprecheranlagen
- Videotechnik - Umgang mit gängigen Videoswitches, Matrizen, Signalwandlern, diversen Monitoren, Videowänden / LED-Wänden, Beamern und Remote (PTZ) Kameras)
- Netzwerktechnik - Umgang mit bzw. die Konfigurierung von Netzwerkswitchen, Dante Protokollen, AV over IP).
- IT – Umgang mit Notebooks gängiger Marken, Windows Betriebssystemen, Benutzerverwaltung, Clientmanagement
- Kenntnisse über die gängigen Vorschriften zur Veranstaltungssicherheit (MvStättV, DGUV 17/18, etc.)
Darüber hinaus wünschenswert:
- Mehrjährige Berufserfahrung,
- Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich Projektmanagement (Planung und Betreuung von Veranstaltungen),
- Erfahrungen im Umgang mit technischen Komponenten der Marken Sennheiser, Shure und Yamaha,
- Bereitschaft, sich selbständig und aktiv in neue Soft- und Hardware-umgebungen einzuarbeiten,
- sicherer Umgang mit gängiger Standardsoftware (MS-Office, insbes. Word, Excel),
- gute schriftliche und mündliche Ausdrucksfähigkeit,
- Teamfähigkeit, schnelle Auffassungsgabe, Flexibilität und hohe Arbeitsbereitschaft,
- Organisationsgeschick, Gewissenhaftigkeit und Zuverlässigkeit
- Bereitschaft zur Unterstützung bei der Ausbildung von Auszubildenden im Beruf Fachkraft für Veranstaltungstechnik,
- Bereitschaft, insbesondere abends und ggf. an Wochenenden Termine zu begleiten,
- Reisebereitschaft innerhalb des Freistaates sowie zu den Landesvertretungen nach Berlin und Brüssel.
Die geforderten Qualifikationen sind anhand von Unterlagen, Zeugnissen, Arbeitsproben, kurzen Aufgaben-/Projektbeschreibungen, o. Ä. zu belegen bzw. nachzuweisen.
Die Eingruppierung richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) und ist abhängig von der Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen. Bei Erfüllung der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen ist eine Eingruppierung in Entgeltgruppe 9a TV-L möglich.
Vor dem Hintergrund der gesetzlichen Regelung kommen nur Bewerberinnen/Bewerber in Betracht, die noch nicht in einem befristeten oder unbefristeten Arbeits-/Dienstverhältnis mit dem Freistaat Thüringen gestanden haben.
Was wir Ihnen bieten:
Die Thüringer Staatskanzlei versteht sich als familienfreundliche oberste Landesbehörde und fördert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Zudem erhalten Sie bei uns die Möglichkeit, Ihre persönlichen Kompetenzen weiterzuentwickeln, indem Sie unsere internen Angebote, aber auch externe Angebote zur Fort- und Weiterbildung nutzen und so Entwicklungsmöglichkeiten für sich eröffnen können.
Darüber hinaus ist uns die Gleichstellung aller Beschäftigten wichtig. Daher freuen wir uns über Bewerbungen von Menschen unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft sowie Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.
Hinweise zum Verfahren:
Die Stellenausschreibung richtet sich in gleicher Weise an männliche und weibliche Bewerbende. Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen nach Maßgabe des SGB IX bevorzugt berücksichtigt. Bitte weisen Sie uns in Ihrer Bewerbung auf eine eventuelle Schwerbehinderung hin und fügen Sie entsprechende Nachweise bei.
Bitte reichen Sie keine schriftlichen Bewerbungen oder Bewerbungen per E-Mail ein, sondern nutzen Sie ausschließlich die Online-Bewerbungsfunktion im entsprechenden Stellenangebot auf dem Karriere- und Bewerbungsportal des Freistaats Thüringen:
("JETZT BEWERBEN"-Button auf der rechten Seite)
Die Bewerbungsfrist endet am 18. Januar 2026.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Datenschutzhinweise:
Ihre Bewerbungsdaten werden durch die Thüringer Staatskanzlei im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und dem Thüringer Datenschutzgesetz verarbeitet. Informationen zum Umgang mit den Daten in der Thüringer Staatskanzlei und zu den Rechten nach der EU-DSGVO finden Sie im Internet auf der Seite www.thueringen.de/th1/tsk/datenschutz. Mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen bestätigen Sie, dass Ihnen die Datenschutzinformationen nach Art. 13, 14 und 21 EU-DSGVO online zur Verfügung gestellt wurden. Nach dem Abschluss des Ausschreibungsverfahrens werden die Daten nicht berücksichtigter Bewerber/innen datenschutzkonform vernichtet.