Beschreibung
# Lehrgang zur Erlangung der Sachkenntnisse zur Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten "Fachkraft zur Aufbereitung zahnmedizinischer Instrumente"
**„Fachkraft zur Aufbereitung zahnmedizinischer Instrumente“**
**Kursziel**
Das Lehrgangsziel ist, den Teilnehmenden Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen bezogen auf ihre Tätigkeit in ihrem Arbeitsbereich in Theorie und Praxis begreifbar zu machen, das Verständnis für die Verantwortung ihrer Aufgabe zu fördern un...
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# Lehrgang zur Erlangung der Sachkenntnisse zur Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten "Fachkraft zur Aufbereitung zahnmedizinischer Instrumente"
**„Fachkraft zur Aufbereitung zahnmedizinischer Instrumente“**
**Kursziel**
Das Lehrgangsziel ist, den Teilnehmenden Gesetze, Verordnungen, Normen, Richtlinien und Empfehlungen bezogen auf ihre Tätigkeit in ihrem Arbeitsbereich in Theorie und Praxis begreifbar zu machen, das Verständnis für die Verantwortung ihrer Aufgabe zu fördern und sie zu befähigen, die Freigabe sterilisierter Medizinprodukte durchzuführen.
**Zielgruppe**
Zahnärztliches Hilfspersonal ohne abgeschlossene medizinische Ausbildung.
Voraussetzung zur Kursteilnahme ist ein Mindestalter von 25 Jahren und ein Schulabschluss.
Der Lehrgang wurde im Rahmen einer Zusammenarbeit mit der Zukunftswerkstatt Düsseldorf und dem Jobcenter Düsseldorf insbesondere für Mütter mit Migrationshintergrund entwickelt.
**Konzept**
Entsprechend der dualen Ausbildungsphilosophie in Deutschland besteht diese Qualifizierung aus fachtheoretischen und fachpraktischen Teilen:
1. Der fachtheoretische Kurs umfasst 120 Unterrichtseinheiten (UE) à 45 Minuten. Ziel ist der Erwerb der erforderlichen Sachkenntnisse gemäß §§ 5, 7 und 8 (1) und (2) der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) zur Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten in Verbindung mit Anlage 6 der Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut (RKI) und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zu den „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“.
2. Der fachpraktische Teil der Qualifizierung umfasst ein Praktikum von 150 Stunden Dauer (Tätigkeitskatalog vgl. Formblatt „Praktikumsnachweis“)
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen, praktischen und mündlichen Prüfung.
Zugangsvoraussetzung zur Prüfung ist die regelmäßige Teilnahme am theoretischen Unterricht (Fehlzeiten maximal 3 Tage) und ein Nachweis der praktischen Tätigkeit über einen Mindestzeitraum von 150 Stunden à 60 Minuten auf Grundlage des Tätigkeitskatalogs der Zahnärztekammer Nordrhein. Bei erfolgreichem Bestehen wird ein Zertifikat ausgestellt:
**Sachkenntnisse zur Aufbereitung und Instandhaltung von Medizinprodukten („Fachkraft zur Aufbereitung zahnmedizinischer Instrumente“)**
Ein Zeugnis mit Noten über die bei der Prüfung erbrachten Leistungen wird nicht erstellt.
**Zeitplan**
**Kurs**
**Vorbereitungsphase**
Juni 2025
Mo bis Fr 9 – 13 Uhr fachtheoretischer Unterricht
**Praktikum (150 Stunden) mit wöchentlicher Nachbesprechung**
Juni/Juli
Mo, Mi, Do & Fr 9 – 13 Uhr Praktikum
Di 9 – 13 Uhr fachtheoretischer Unterricht
**Intensivunterricht und Prüfung**
Juli
Fr bis Mi 9 – 13 Uhr fachtheoretischer Unterricht / Vorbereitung und Prüfung
Do 9 – 13 Uhr Abschluss
Weitere Infos unter: [https://www.khi-direkt.de/#/kurs/25803](https://www.khi-direkt.de/#/kurs/25803)