Beschreibung
Die oberste Pflicht der Finanzbuchhaltung ist die Einhaltung der **Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)** und gesetzlicher Vorschriften, wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO).
- **Laufende Buchführung:** Lückenlose und chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle (Einnahmen, Ausgaben, Investitionen, Verbindlichkeiten) auf den entsprechenden Konten.
- **Belegorganisation:** Jeder Buchungsvorgang muss durch einen Beleg (Rechnung, Quittung, Bankauszug) nachweisbar...
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Die oberste Pflicht der Finanzbuchhaltung ist die Einhaltung der **Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB)** und gesetzlicher Vorschriften, wie dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO).
- **Laufende Buchführung:** Lückenlose und chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle (Einnahmen, Ausgaben, Investitionen, Verbindlichkeiten) auf den entsprechenden Konten.
- **Belegorganisation:** Jeder Buchungsvorgang muss durch einen Beleg (Rechnung, Quittung, Bankauszug) nachweisbar sein ("Keine Buchung ohne Beleg").
- **Archivierung:** Ordnungsgemäße und revisionssichere Aufbewahrung aller relevanten Dokumente und Bücher über die gesetzlich vorgeschriebenen Fristen.
- **Lohn- und Gehaltsabrechnung:** (Oft ein separater Bereich, aber eng verbunden mit der Fibu) Korrekte Abrechnung der Mitarbeitergehälter und Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer.
- **Steuerliche Pflichten:** Ermittlung der steuerlichen Grundlagen und Übermittlung relevanter Daten an das Finanzamt, z. B. Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnsteuer-Anmeldungen und die Erstellung der Körperschafts- oder Gewerbesteuererklärung.