Beschreibung
Starte deine Zukunft im öffentlichen Dienst Team Bayern ‒ bewirb dich jetzt! sozial – vielseitig – zukunftssicher nur eine Anmeldung viele Karrieremöglichkeiten
Termine Anmeldung: 2. Februar bis 11. Mai 2026 ggf. Restplätze bis max. 10. Juni 2026 Prüfung: 6. Juli 2026 Ausbildung Beginn: Herbst 2027 Vergütung: über 1.500 Euro mtl.
# Schulbildung für die Ausbildung in Verwaltung und Justiz
Um am Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz teilnehmen ...
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Starte deine Zukunft im öffentlichen Dienst Team Bayern ‒ bewirb dich jetzt! sozial – vielseitig – zukunftssicher nur eine Anmeldung viele Karrieremöglichkeiten
Termine Anmeldung: 2. Februar bis 11. Mai 2026 ggf. Restplätze bis max. 10. Juni 2026 Prüfung: 6. Juli 2026 Ausbildung Beginn: Herbst 2027 Vergütung: über 1.500 Euro mtl.
# Schulbildung für die Ausbildung in Verwaltung und Justiz
Um am Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens
- den qualifizierenden Abschluss der Haupt- oder Mittelschule oder
- den mittleren Schulabschluss oder
- einen vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus als mittleren Schulabschluss anerkannten Bildungsstand
besitzen oder diesen Abschluss voraussichtlich bis zum Einstellungstermin (= September/Oktober im Jahr nach der Auswahlprüfung) erwerben.
Der einfache Abschluss einer Hauptschule ist nicht ausreichend!
Nähere Informationen zum mittleren Schulabschluss finden Sie auf der [Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus](http://www.km.bayern.de/schueler/abschluesse/mittlerer-schulabschluss.html "Link öffnet ein neues Fenster (externe Internetseite)").
Sofern Sie **zum jeweiligen Einstellungszeitpunkt** über eine **Hochschulreife** verfügen, kommt für Sie auch der Einstieg in der dritten Qualifikationsebene (früher gehobener Dienst) in Betracht. Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung zum [Auswahlverfahren für die Studienplätze](https://www.lpa.bayern.de/studium) ([eigener Online-Antrag](https://www.lpa.bayern.de/studium/anmeldung/antrag/default.htm)!) erforderlich.
## Berufsschulabschluss
Falls Sie über einen Berufsschulabschluss verfügen, ist dieser nur dann als mittlerer Schulabschluss einzustufen, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der [Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus](https://www.km.bayern.de/lernen/abschluesse/mittlerer-schulabschluss#berufsschule "Link öffnet ein neues Fenster (externe Internetseite)").
## Schulabschluss außerhalb Bayerns (innerhalb Deutschlands)
Bei einem Schulabschluss außerhalb Bayerns beachten Sie bitte folgende Hinweise unter [Außerbayerische Schulabschlüsse](https://www.lpa.bayern.de/ausbildung/voraussetzungen/ausserbayerisch_sa_q2.htm).
## Ausländischer Schulabschluss
Falls Sie Ihren Schulabschluss im Ausland erworben haben, geben Sie bitte bei der Anmeldung zum Auswahlverfahren im Online-Antrag an, dass Sie einen ausländischen Bildungsabschluss besitzen, unabhängig davon, ob es sich dabei um einen mittleren Schulabschluss oder eine Hochschulreife handelt.
Bitte reichen Sie bei der Geschäftsstelle des Landespersonalausschusses - jeweils in einfacher Kopie - folgende Unterlagen innerhalb einer **Frist von 14 Tagen** **nach Ihrer Anmeldung** am Auswahlverfahren ein:
- den **ausländischen Schulabschluss/Bildungsabschluss** sowie **Fächer- und Notenübersicht** (ggf. zusätzlich in beglaubigter Übersetzung)
- sofern vorhanden Studiennachweise mit Fächer- und Notenübersicht (ggf. zusätzlich in beglaubigter Übersetzung)
- **sofern bereits vorliegend**, den Bescheid der Zeugnisanerkennungsstelle
Bei noch **fehlender Zeugnisanerkennung** kann der betreffende **Antrag bei der Zeugnisanerkennungsstelle** für den Freistaat Bayern **erst nach Teilnahme an der Auswahlprüfung**, innerhalb einer **Frist von 14 Tagen nach dem Prüfungstermin**, gestellt werden. Als Nachweis für die Teilnahme an der Auswahlprüfung ist dem Antrag **zwingend** das **Notenbescheinigungsformular beizufügen**, das jedem Prüfungsteilnehmer und jeder Prüfungsteilnehmerin am Prüfungstag von der Prüfungsleitung des jeweiligen Prüfungslokals ausgehändigt wird.