Beschreibung
Achtung: Gesamte Ausschreibung unter https://www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen/Details?id=158
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
* ein abgeschlossenes Studium im Bereich Informatik, Wirtschaftsinformatik, Telematik oder eine vergleichbare Qualifikation, alternativ eine Höhere Technische Lehranstalt mit Schwerpunkt Informatik / Softwareentwicklung und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
* mehrjährige Programmiererfahrung, idealerweise als Senior Data...
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Achtung: Gesamte Ausschreibung unter https://www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen/Details?id=158
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
* ein abgeschlossenes Studium im Bereich Informatik, Wirtschaftsinformatik, Telematik oder eine vergleichbare Qualifikation, alternativ eine Höhere Technische Lehranstalt mit Schwerpunkt Informatik / Softwareentwicklung und mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung
* mehrjährige Programmiererfahrung, idealerweise als Senior Database/Backend Developer
* sehr gute Beherrschung mindestens einer objektorientierten Programmiersprache (z.B. Java, C#)
* sehr gute Kenntnisse im Bereich SQL und Datenmodellierung
* technische Englischkenntnisse auf Maturaniveau
Tätigkeitsbeschreibung:
* Modellierung relationaler Datenmodelle sowie Optimierung bestehender Strukturen
* Erstellung, Optimierung und Pflege komplexer SQL-Abfragen, Views, Stored Procedures
* Monitoring und Tuning (Indexierung, Query-Pläne, Partitionierung)
* Sicherstellung von Datenintegrität, Backup-/Recovery-Strategien und Datenqualität
* Durchführen von Datenmigrationen zwischen unterschiedlichen Systemen (Oracle, SAP, DPW)
* Übernahme von Administrations-, Wartungs- und Fehlerbehebungsaufgaben
* Mitarbeit an der Weiterentwicklung unserer Systemlandschaft mit Fokus auf Effizienz und Innovation
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion "IKT-Systementwicklung", Mindestbruttoentgelt von € 4.370,64 in der Entlohnungsklasse 12, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
unbefristet
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
* mit dem dafür vorgesehenen Bewerberformular unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/PV19 erfolgen,
* die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
* die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
* die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines Staates, dessen Angehörigen Österreich aufgrund von Verträgen im Rahmen der Europäischen Union dieselben Rechte für den Berufszugang zu gewähren hat wie Inländer besitzen,
* die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen und
* bis spätestens 5. März 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 15. Februar 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc