Beschreibung
Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Kärntner Landtagsamt
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Gesamte Ausschreibung unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen/Details?id=167
Das Landtagsamt unterstützt die Arbeit des Parlaments und seiner Abgeordneten mit administrativen und technischen Dienstleistungen, ebenso nutzt der Rechnungshof intensiv IT-Technologien für seine Prüfarbeit.
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
* abgeschlossene Reifeprüfung...
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Arbeitgeber: Amt der Kärntner Landesregierung, Kärntner Landtagsamt
Dienstort: Klagenfurt am Wörthersee
Gesamte Ausschreibung unter: https://www.ktn.gv.at/Service/Stellenausschreibungen/Details?id=167
Das Landtagsamt unterstützt die Arbeit des Parlaments und seiner Abgeordneten mit administrativen und technischen Dienstleistungen, ebenso nutzt der Rechnungshof intensiv IT-Technologien für seine Prüfarbeit.
Bewerber:innen um diese Planstelle haben nachzuweisen:
* abgeschlossene Reifeprüfung einer Höheren Technischen Lehranstalt im Bereich Informatik, Digitalisierung, Informationstechnik oder alternativ ein Lehrabschluss in den Lehrberufen Informationstechnologie - Schwerpunkt: Betriebstechnik, Informationstechnologie sehr gute allgemeine IT-Kenntnisse
* fundierte Kenntnisse im Windows und MS-Office Bereich
* Überblickswissen in der Softwareentwicklung
* gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
Tätigkeitsbeschreibung:
* Betreuung und Wartung der IT-Infrastruktur (Server, Netzwerke, Clients, Drucker, mobile Endgeräte)
* First-Level-Support für Abgeordnete und Mitarbeiter:innen
* Betreuung und Weiterentwicklung der digitalen Arbeitsprozesse
* Unterstützung der Mitarbeiter:innen im Bereich elektronischer Akt
* Schulung und Unterstützung der Nutzer:innen im Umgang mit IT- und Office-Systemen
Entlohnung:
Kärntner Landesvertragsbedienstetengesetz, Entlohnungsschema V, Modellfunktion "IKT- Systemadministration und Systembetrieb", Mindestbruttoentgelt von € 4.370,64 in der Entlohnungsklasse 12, Entlohnungsstufe 1, eine höhere Entlohnungsstufe kann sich durch Anrechnung von Vordienstzeiten ergeben.
Dienstverhältnis:
befristetes Dienstverhältnis
Bewerbungen werden nur dann in das Auswahlverfahren miteinbezogen, wenn diese:
* mit dem dafür vorgesehenen Bewerbungsformular online unter https://portal.ktn.gv.at/Forms/AFS/PV19 erfolgen,
* die angestrebte Planstelle ausdrücklich (Bezeichnung laut Ausschreibung) im Bewerbungsformular angeführt wird,
* die Aufnahme- bzw. Ernennungserfordernisse - entsprechend den dienstrechtlichen Bestimmungen des Kärntner Dienstrechtsgesetzes 1994 - von den Bewerber:innen erfüllt werden,
* die Bewerber:innen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
* die Bewerber:innen die deutsche Sprache in Wort und Schrift entsprechend der angestrebten Verwendung beherrschen,
* bis spätestens 26. März 2026 einlangen.
Gemäß § 12 Abs. 2 des Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetzes 2022 (K-LGlBG 2022), hat die Ausschreibung den Hinweis zu enthalten, dass Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht sind, weil der Anteil der Frauen im Wirkungsbereich der Dienstbehörde für die ausgeschriebene Verwendung oder Funktion unter 50 Prozent liegt.
Bewerber:innen, welche die in der Ausschreibung als verpflichtend angeführten Voraussetzungen bis zum Ende der Bewerbungsfrist nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, sind in das Objektivierungsverfahren nicht einzubeziehen.
Für alle Bewerber:innen, die die in der Kärntner Landeszeitung geforderten Ausschreibungskriterien erfüllen, setzt sich das Objektivierungsverfahren aus folgenden Verfahrensschritten zusammen:
1.) Analyse und Beurteilung der Bewerbungsunterlagen. Auf Grund des Ergebnisses der Vorselektion werden die zehn bestgereihten Bewerber:innen zu einem
2.) Interview eingeladen.
Die mathematische Zusammenführung der Ergebnisse (50 % Vorselektion, 50 % Interview) ergibt die Endreihung.
Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass ein Ersatz allfälliger Reisekosten oder Aufwendungen im Hinblick auf die Teilnahme an Auswahlverfahren nicht möglich ist.
Klagenfurt am Wörthersee, am 5. März 2026
Für die Kärntner Landesregierung:
MMag. Günther Wurzer, MBA MSc