Beschreibung
Aufgaben und Tätigkeiten

Mit der Leitung der Gruppe I/C sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:

º Koordination der Abteilung I/C/9 (Protokoll und Veranstaltungsmanagement), der Abteilung I/C/10 (Öffentlichkeitsarbeit) und der Abteilung I/C/11 (Sportangelegenheiten);
º Stellvertretung der Sektionsleitung I für den genannten Bereich;
º dauernde Wahrnehmung von...
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Aufgaben und Tätigkeiten

Mit der Leitung der Gruppe I/C sind im Wesentlichen folgende Aufgaben verbunden:

º Koordination der Abteilung I/C/9 (Protokoll und Veranstaltungsmanagement), der Abteilung I/C/10 (Öffentlichkeitsarbeit) und der Abteilung I/C/11 (Sportangelegenheiten);
º Stellvertretung der Sektionsleitung I für den genannten Bereich;
º dauernde Wahrnehmung von Anordnungs- und Koordinationsbefugnissen nach Maßgabe der der Sektion I in der Geschäftseinteilung bzw. vom Ressortleiter im Einzelfall zugewiesen Aufgaben;
º Steuerung von Projekten gem. der Geschäftseinteilung für die gesamte Sektion sowie
º Koordination aller Angelegenheiten aus Protokoll, Veranstaltungsmanagement, Öffentlichkeitsarbeit und Sport.

Erfordernisse

Bewerberinnen und Bewerber für diese Funktion haben folgende Erfordernisse zu erfüllen:

a) die österreichische Staatsbürgerschaft;
b) die allgemeinen Ernennungserfordernisse gem. § 4 Abs 1 Z 2 und 3 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) bzw. die Aufnahmekriterien gem. § 3 Abs 1 Z 2 und 3 Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG);
c) die besonderen Ernennungserfordernisse für die Verwendungsgruppe A1 gem. Z 1.12. der Anlage 1 zum BDG 1979 durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium aus den Bereichen Rechtswissenschaften, Masterstudium Public Management, Masterstudium Strategisches Sicherheitsmanagement;
d) Einwilligung in die Durchführung der Sicherheitsüberprüfung sowie das Bestehen derselben.

Gemäß § 5 Abs 2a AusG wird darauf hingewiesen, dass Erfahrungen aus qualifizierten Tätigkeiten oder Praktika in einem Tätigkeitsbereich außerhalb der Dienststelle, in deren Bereich die Betrauung mit dem ausgeschriebenen Arbeitsplatz (Funktion) wirksam werden soll, erwünscht sind.

Gemäß § 141 BDG bzw. § 68 VBG wird der Arbeitsplatz für einen Zeitraum von fünf Jahren besetzt. Befristete Weiterbestellungen sind zulässig.

Gleichbehandlungsklausel

Der Bund ist bemüht, den Anteil von Frauen zu erhöhen und lädt daher nachdrücklich Frauen zur Bewerbung ein. Nach § 11b bzw. § 11c des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes werden unter den dort angeführten Voraussetzungen Bewerberinnen, die gleich geeignet sind wie der bestgeeignete Bewerber, bei der Aufnahme in den Bundesdienst bzw. bei der Betrauung mit der Funktion bevorzugt.

Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges

Der Monatsbezug beträgt bei Beamtinnen oder Beamten in der Verwendungsgruppe A1, Funktionsgruppe 7 mindestens € 12.062,50; bei Vertragsbediensteten beträgt das Entgelt in der Entlohnungsgruppe v1, Bewertungsgruppe 5 mindestens € 11.411,80 brutto.

Der Bezug bzw. das Entgelt erhöht sich eventuell auf Basis der gesetzlichen Vorschriften durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entlohnungsbestandteile.

Als Bewerbungsunterlagen sind ein tabellarischer Lebenslauf und ein Bewerbungsgesuch sowie der Nachweis des abgeschlossenen Studiums beizubringen, bei ausländischen Studienabschlüssen ist darüber hinaus ein innerstaatlicher Anerkennungsnachweis vorzulegen.

Gemäß § 6 Abs 1 AusG haben die Bewerberinnen oder Bewerber in ihrem Bewerbungsgesuch die Gründe anzuführen, die sie für die Bekleidung der Funktion als geeignet erscheinen lassen.

Für allfällige aus dem Bewerbungsverfahren entstehende Kosten wird kein Ersatz geleistet.

Kontaktinformation

Bewerbungen um die ausgeschriebene Funktion sind samt Lebenslauf und einem Bewerbungsgesuch entweder schriftlich an das Bundesministerium für Inneres, zu Handen des Leiters der Sektion I, Sektionschef Mag. Karl HUTTER, MBA, Herrengasse 7, 1010 Wien

oder (bevorzugt) per E-Mail an bmi-i@bmi.gv.at zu richten. Im Falle einer Übermittlung per E-Mail erhalten Sie umgehend eine Eingangsbestätigung.

Bewerbungen gelten als fristgerecht, wenn sie bis 24. August 2026 eingelangt sind.

Weitere Informationen erhalten Sie unter http://bund.jobboerse.gv.at/