Beschreibung
Als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzen wir uns jeden Tag für ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem ein - und damit auch für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Deutschland. Als Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und Wertpapierinstitute agieren wir am Puls der Finanzwirtschaft und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher. Als Teil des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und Abwicklungsmechanismus für die Banken der Euro...
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Als Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) setzen wir uns jeden Tag für ein funktionsfähiges, stabiles und integres Finanzsystem ein - und damit auch für einen wettbewerbsfähigen Finanzplatz Deutschland. Als Aufsichtsbehörde für Banken, Versicherungen, Finanzdienstleister und Wertpapierinstitute agieren wir am Puls der Finanzwirtschaft und schützen Verbraucherinnen und Verbraucher. Als Teil des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus und Abwicklungsmechanismus für die Banken der Eurozone sind wir in Europa und weltweit vernetzt und gestalten europäische und internationale Finanzmarktstandards mit.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine*n
Volljurist*in (w/m/d) für Restrukturierung und Krisenmanagement
für eine unbefristete Tätigkeit in Voll- oder Teilzeit als Referent*in an unserem Dienstsitz in Frankfurt am Main.
Sie übernehmen Aufgaben der BaFin als Nationale Abwicklungsbehörde und als Teil des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism, SRM). Im Rahmen der grundlegenden Krisenvorbereitungen sind Sie für die Weiterentwicklung der Krisenprozesse zuständig, die Sie mit den beteiligten nationalen sowie internationalen Behörden und Institutionen abstimmen. Im Rahmen der Intensivbetreuung von Kriseninstituten bzw. in konkreten Krisensituationen wirken Sie durch die selbständige Übernahme von Koordinierungsaufgaben und der Bewertung situativer Fragen an der Gesamtsteuerung sämtlicher Abläufe einer Abwicklungsmaßnahme mit.
Sie haben Interesse an einer teamorientierten Arbeitsatmosphäre, schätzen eigenverantwortliches Arbeiten und die Mitarbeit im internationalen Kontext? Dann kommen Sie ins #teambafin!
Die Weiterentwicklung bestehender und/oder die Konzeption vollständig neuer Krisenprozesse unter besonderer Berücksichtigung der relevanten Rahmenbedingungen
Das Design, die Durchführung sowie die (rechtliche) Nachbereitung („Lessons Learned“) von regelmäßigen komplexen Krisensimulationen unter Beteiligung diverser Behörden und Institute
Die Intensivbetreuung von Kriseninstituten sowie die Bewertung situativer Rechtsfragen im Rahmen der Abwicklungsplanung und der Intensivbetreuung
Die Steuerung sämtlicher Abläufe einer Krisen- / Abwicklungsmaßnahme
Sie haben als Volljurist*in mindestens ein „befriedigend“ in beiden (Staats-)Prüfungen erreicht und verfügen idealerweise über mehrjährige Berufserfahrung im Bankenabwicklungsrecht, Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Kapitalmarktrecht, Verwaltungsrecht oder Europarecht (inkl. Beihilferecht)
ODER
Sie haben als Volljurist*in in einer (Staats-)Prüfung mindestens ein „befriedigend“ erreicht (bei der sog. „ersten Prüfung“ zählt das Ergebnis der staatlichen Pflichtfachprüfung) und verfügen zwingend über mindestens fünf Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem der oben genannten Rechtsgebiete
Sie besitzen ein gutes ökonomisches Verständnis, insbesondere werden zusätzliche Abschlüsse in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang ausdrücklich begrüßt
Sie überzeugen Kolleg*innen und Externe aufgrund Ihres wertschätzenden Umgangs sowie Ihrer klar auf die Sache ausgerichteten Vorgehensweise
Sie besitzen die digitalen Kompetenzen, um in einem durch Digitalisierung geprägten Umfeld neue Entwicklungen zu verstehen und einzuordnen
Sie sind offen für die Arbeit in Projekten bzw. projektären Strukturen und besitzen idealerweise Erfahrungen in Workshop- und Moderationstechniken, agiler Arbeitsweise oder sogar im Projektmanagement
Sie haben sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache
Sie erfüllen die Voraussetzungen des § 7 Abs. 1 Bundesbeamtengesetz / § 3 Abs. 1.1 TVöD-V, insbes. besitzen Sie die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz und sind bereit, für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten
Sie sind mit einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach § 9 SÜG einverstanden
Wir setzen voraus, dass Sie bereit sind, Dienstreisen zu unte...