comp Dienststellen u Einrichtungen der Stationierungsstreitkräfte Zivilpersonalbüro comp 54529 Spangdahlem - Deutschland
Helfer/in - Küche Arbeit Vollzeit ab 27.11.2025
Beschreibung
Kassierer/-in (m/w/d) Bereich Truppenküche

Konditionen: Unbefristeter Vertrag, Vollzeit 39 Stunden/Woche,unregelmäßige Verteilung der Arbeitszeit einschließlich Arbeit an Wochenenden und Feiertagen. Die Stelle ist als A(H)1-3 mit einem Gehalt von 2.584,00 € brutto pro Monat bei 39 Stunden/Woche eingruppiert.

Ihre Aufgaben: Übernahme verschiedener Aufgaben im Bereich der Truppenküche, überwiegend im Kassenbereich. Dazu zählen u.a.Entgegennahme und Prüfung von Bargeld, Bedienung der elektronischen Registrierkasse, Überprüfung der Menüpreise und Preise für jeden Artikel, Prüfung, Dokumentation und Vervollständigung verschiedenener Formulare und Zählung und Prüfung der Bareinnahmen sowie Kontrolle der erforderlichen Formulare.

Ihr Profil

- Grundkenntnisse der englischen Sprache, Bewerber muss in der Lage sein, einfache Gespräche in englischer Sprache zu führen, sowie Kenntnisse des fachspezifischen, englischen Vokabulars haben
- Kenntnis der amerikanischen Währung
- Gelegentliches Heben und Tragen schwerer Gegenstände mit einem Gewicht von bis zu 23 kg (50 Pfund) erforderlich
- Muss die erforderlichen Schulungen zum Umgang mit Lebensmitteln erfolgreich absolvieren.

Ihre Benefits: 6 Wochen Jahresurlaub, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Vermögenswirksame Leistungen, Betriebliche Altersvorsorge sowie weitere Sonderleistungen, z.B. Fortbildungsmöglichkeiten, Leistungsprämien, interne Aufstiegsmöglichkeiten und kostenfreie Nutzung des Fitnessbereichs. Das Arbeitsverhältnis unterliegt dem deutschen Arbeitsrecht und der Tarifvertrag der Stationierungsstreitfkräfte (TV AL II) findet Anwendung.

Die aufgeführte Position ist grundsätzlich auch für schwerbehinderte Menschen geeignet.

Anmerkungen:
Vorstellungs- und Reisekosten werden nicht erstattet.
Ohne die entsprechenden Zeugnisse kann die Bewerbung nicht berücksichtigt werden.
Bewerber/-innen, die ausländische Schulabschlüsse und/oder ausländische Diplome vorlegen, müssen ein Anerkennungsschreiben der ausländischen Schulbildung von der zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem er/sie wohnt, einreichen.
info
Quelle: Bundesagentur für Arbeit - Rechtliche Hinweise zur Nutzung
Ob die Stelle noch verfügbar ist und weitere Informationen findest du direkt auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Bitte beachte: OPROMA ist nicht der Anbieter dieser Stelle und kann keine Auskünfte geben.
Ref-Nr.: d44e1f5b83ca4b0daec16d24ffb79074
Letztes Update: 13.12.2025
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