Beschreibung
Bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ist im Bereich des Städtischen Betriebhofes folgende Stelle zum 01.04.2026 zu besetzen:
## **Kehrmaschinenfahrer (m/w/d)**
**Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:**
- Reinigung von Straßen und Plätzen mit einem rechtsgelenkten Fahrzeug
- selbständige Erledigung von Kleinreparaturen und Wartung der Maschine
Änderungen und Erweiterungen im Aufgabengebiet bleiben ausdrücklich vorbehalten.
**Sie bringen mit:**
- eine abgeschloss...
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Bei der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn ist im Bereich des Städtischen Betriebhofes folgende Stelle zum 01.04.2026 zu besetzen:
## **Kehrmaschinenfahrer (m/w/d)**
**Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Schwerpunkte:**
- Reinigung von Straßen und Plätzen mit einem rechtsgelenkten Fahrzeug
- selbständige Erledigung von Kleinreparaturen und Wartung der Maschine
Änderungen und Erweiterungen im Aufgabengebiet bleiben ausdrücklich vorbehalten.
**Sie bringen mit:**
- eine abgeschlossene 3-jährige Ausbildung und technisches Verständnis
- Besitz des Führerscheins der Klasse CE (alt Kl. 2)
- Fähigkeit, am normalen Straßenverkehr mit einem rechtsgelenkten Fahrzeug teilzunehmen und Kehrarbeiten zu verrichten
- Deutschkenntnisse entsprechen mindestens der Niveaustufe C2
Die Arbeitszeit von wöchentlich 39 Stunden wird voraussichtlich auf 4 Arbeitstage von je 9,75 Stunden von Montag bis Samstag aufgeteilt. Im Vertretungsfall oder bei Winterdiensteinsätzen wird auch die Bereitschaft zur Ableistung von Arbeit an den anderen Wochentagen sowie außerhalb der regulären Arbeitszeit vorausgesetzt.
**Bewerbungen bitte bis zum 18.01.2026 ausschließlich über www.interamt.de**
Der Umgang mit kultureller Vielfalt gehört in der Kreisstadt Limburg a. d. Lahn zum Alltag. Wir fördern als vorurteilsfreier Arbeitgeber die Gleichstellung und begrüßen deshalb alle Bewerbungen, unabhängig von Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität, ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft.
Die berufliche Förderung von Frauen und Menschen mit Schwerbehinderung führt zu einer bevorzugten Berücksichtigung bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.