Beschreibung
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Voraussetzungen für die Bewerbungen sind:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Kleinkinderzieherin bzw. zum Kleinkinderzieher (Kindergartenassistenz) im Sinne des § 30 Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes bzw.
- erfolgreiche Abschluss der halben Ausbildungszeit des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, wenn die Ausbildung zielstrebig weiterverfolgt wird bzw.
- erfolgreiche Abschluss der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe
- Österreichische oder EU...
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aus.
Voraussetzungen für die Bewerbungen sind:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur Kleinkinderzieherin bzw. zum Kleinkinderzieher (Kindergartenassistenz) im Sinne des § 30 Kärntner Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes bzw.
- erfolgreiche Abschluss der halben Ausbildungszeit des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik, wenn die Ausbildung zielstrebig weiterverfolgt wird bzw.
- erfolgreiche Abschluss der Fachschule für pädagogische Assistenzberufe
- Österreichische oder EU- Staatsbürgerschaft
In das Verfahren werden auch Bewerberinnen und Bewerber miteinbezogen, welche die geforderte Ausbildung bis Ende Februar 2025 abgeschlossen haben werden.
Die Bewerbungsschreiben sind unter Beilage der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschaftsnachweises (Österreichische oder EU-Staatsbürgerschaft), eines Lebenslaufes, von Zeugnissen über abgeschlossene Ausbildungen bzw. Praktika, sowie der ausschreibungsrelevanten Zeugnisse bzw. Bestätigungen, bei männlichen Bewerbern zudem des Nachweises über den abgelegten Präsenz- oder Zivildienst an die Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee, Abteilung Personal, Neuer Platz 1, 9010 Klagenfurt am Wörthersee, vorzugsweise per E-Mail an personal@klagenfurt.at, zu richten.
Bewerbungen werden nur berücksichtigt, wenn diese unter Beilage aller erforderlichen Urkunden bis einschließlich
30.Jänner 2026
bei der Landeshauptstadt Klagenfurt am Wörthersee eingelangt sind.
Bewerberinnen und Bewerber, die die Bedingungen dieser Ausschreibung nicht erfüllen oder die erforderlichen Unterlagen nicht beibringen, werden in das Objektivierungsverfahren nicht einbezogen; Reisekosten, welche im Rahmen der Objektivierung entstehen, können nicht vergütet werden.
Hinweis § 12 K-LGlBG 2022: Die Bewerbungen von Männern sind besonders erwünscht, da im gegenständlichen Bereich kein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen vorliegt.
Der Bürgermeister
Christian Scheider