Beschreibung
zur Neubesetzung. Die Entlohnung erfolgt in Entlohnungsschema Ak. Das Beschäftigungsausmaß beträgt ca. 62,50% der Vollbeschäftigung während der Schul- und Urlaubszeiten und 75% während der Ferienzeiten. Die Anwesenheitszeiten im Hort sind vorläufig festgelegt und zwar von Montag bis Freitag jeweils von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Die genaueren Bedingungen über Anstellung und Entlohnung richten sich nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012, LGBl. 119/2011, i.d.g.F.
Das Mindes...
weiter lesen
zur Neubesetzung. Die Entlohnung erfolgt in Entlohnungsschema Ak. Das Beschäftigungsausmaß beträgt ca. 62,50% der Vollbeschäftigung während der Schul- und Urlaubszeiten und 75% während der Ferienzeiten. Die Anwesenheitszeiten im Hort sind vorläufig festgelegt und zwar von Montag bis Freitag jeweils von 11:30 Uhr bis 16:30 Uhr. Die genaueren Bedingungen über Anstellung und Entlohnung richten sich nach dem Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz 2012 - G-VBG 2012, LGBl. 119/2011, i.d.g.F.
Das Mindestentgelt beträgt monatlich € 2.249,70 (bei 100% - Beschäftigung). Es wird darauf hingewiesen, dass sich das angeführte Mindestentgelt aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen gegebenenfalls durch anrechenbare Vordienstzeiten sowie sonstige mit den Besonderheiten des Arbeitsplatzes verbundene Entgeltbestandteile erhöht.
Anstellungserfordernisse:
EU-Staatsbürgerschaft, einwandfreier Leumund, persönliche und fachliche Eignung, bei männlichen Bewerbern Abgeleisteter Präsenz-, Zivildienst oder Befreiungsbescheid;
BewerberInnen, die die Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes nicht erfüllen, haben innerhalb von drei Jahren nach der Aufnahme ihrer Tätigkeit einen Qualifizierungslehrgang zu absolvieren und einen Ausbildungsnachweis darüber vorzulegen;
Bewerbungsunterlagen:
Lebenslauf (handgeschrieben) mit Lichtbild, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Strafregisterbescheinigung und Gesundheitszeugnis (können nachgereicht werden), Nachweis über die Lehr- oder Schulausbildung, allfällige Dienstzeugnisse und bei männlichen Bewerbern den Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- bzw. Zivildienst oder den Befreiungsbescheid (jeweils Kopien).
Schriftliche Bewerbungen sind an die Gemeinde Lechaschau, Dorfstraße 10, erbeten.
Die Bürgermeisterin: Mag. Eva Wolf