Beschreibung
In unserer Einrichtung Kindertagesstätte/Familienzentrum "Jordanweg" in Rietberg ist zum frühestmöglichen Eintrittstermin folgende Stelle neu zu besetzen: Kita-Helfer*in (m/w/d) Die Stelle umfasst 14,00 Std./Woche und ist bis zum 31.07.2026 befristet, (Befristungsgrund: Projekt Landesprogramm Kita-Helfer*innen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 2. Unter Anleitung übernehmen Sie Aufgaben zur Unterstützung im Alltag der Tageseinrichtung für Kinder. Dazu zählen:...
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In unserer Einrichtung Kindertagesstätte/Familienzentrum "Jordanweg" in Rietberg ist zum frühestmöglichen Eintrittstermin folgende Stelle neu zu besetzen: Kita-Helfer*in (m/w/d) Die Stelle umfasst 14,00 Std./Woche und ist bis zum 31.07.2026 befristet, (Befristungsgrund: Projekt Landesprogramm Kita-Helfer*innen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 2. Unter Anleitung übernehmen Sie Aufgaben zur Unterstützung im Alltag der Tageseinrichtung für Kinder. Dazu zählen: Unterstützung bei der Einhaltung des Infektionsschutzes in den Gruppen Unterstützung im hauswirtschaftlichen Bereich, insbesondere Essensversorgung, Reinigung, Küchendienst, Wäschepflege, Desinfektion u.a. Einfache unterstützende Tätigkeiten im pädagogischen Alltag unter Anleitung der pädagogischen Fachkraft (z.B. Unterstützung bei den Bring- und Abholzeiten, Begleitung bei Ausflügen) Materialbeschaffung Wertschätzende Kommunikation und Verhalten auf Basis der AWO Werte und Kinderrechte Verantwortungsübernahme für die aufgetragenen Aufgaben Engagement und Leistungsbereitschaft Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersversorgung mit mind. 100 % Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 20.01.2026. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen<