Beschreibung
In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Baumheide in Bielefeld suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin eine*n Koch/Köchin oder Hauswirtschafter*in (m/w/d). Die Stelle umfasst 19,50 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 6. Als Fachkraft in der Küche übernehmen Sie die folgenden Aufgaben: Zubereitung von Speisen nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung diätetischer Aspekte für Bewohner*innen Hyg...
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In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Baumheide in Bielefeld suchen wir zum nächstmöglichen Eintrittstermin eine*n Koch/Köchin oder Hauswirtschafter*in (m/w/d). Die Stelle umfasst 19,50 Std./W. und ist unbefristet. Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 6. Als Fachkraft in der Küche übernehmen Sie die folgenden Aufgaben: Zubereitung von Speisen nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung diätetischer Aspekte für Bewohner*innen Hygienische Reinigung des Kücheninventars, der Geräte, Küchen- und Lagerräume Einhaltung und Kontrolle der lebensmittelrechtlichen und hygienischen Vorschriften nach HACCP Abgeschlossene Berufsausbildung zur Kochin/zum Koch oder zur Hauswirtschafterin/zum Hauswirtschafter Berufserfahrung, idealerweise in der Gemeinschaftsverpflegung Selbstständige, zuverlässige und organisierte Arbeitsweise Freude an der Arbeit im Team MS Office Anwenderkenntnisse Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Unternehmen/Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich Dienstabhängige Zuschläge und Zulagen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 28.01.2026. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen