Beschreibung
In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Müllerburg in Oerlinghausen suchen wir zum 01.04.2026 eine Küchenhilfe (m/w/d). Die Stelle umfasst 19,50 Std./W. und ist befristet bis zum 31.03.2027. (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 2. Unterstützung bei der Zubereitung von Frühstück und Abendessen, z. B. Zubereitung der Beilagen Unst...
weiter lesen
In unserer Einrichtung Seniorenzentrum Müllerburg in Oerlinghausen suchen wir zum 01.04.2026 eine Küchenhilfe (m/w/d). Die Stelle umfasst 19,50 Std./W. und ist befristet bis zum 31.03.2027. (Der/die Bewerber/in hat die Voraussetzungen für eine sachgrundlose Befristung nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz zu erfüllen). Die Eingruppierung erfolgt nach TV AWO NRW in der Entgeltgruppe 2. Unterstützung bei der Zubereitung von Frühstück und Abendessen, z. B. Zubereitung der Beilagen Unsterstützung bei allen Vor- und Nachbereitungsarbeiten, z. B. Bestückung der Essenswagen, Speisen anrichten und Portionierung von Gerichten Reinigung von Geschirr und Küchengeräten und Bedienung der Spülstraße Verteilung der Mahlzeiten nach Vorgabe Selbstständige, zuverlässige und organisierte Arbeitsweise Erfahrungen im hauswirtschaftlichen Bereich Team- und Kommunikationsfähigkeit Serviceorientiertheit Freundliche und offene Art im Umgang mit den Bewohnerinnen und Bewohnern Wir leben die Werte Solidarität, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Gerechtigkeit in Verband und Gesellschaft Menschenfreundliche Personalpolitik und Vereinbarung Work-Life-Balance Attraktive, betriebliche Altersvorsorge mit mind. 100 % Zuschuss Zugang zu exklusiven Mitarbeiterrabatten über Corporate Benefits Arbeiten in einer 5-Tage-Woche mit elektronischer Zeiterfassung möglich Dienstabhängige Zuschläge und Zulagen Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 20.01.2026. Gut zu wissen: Schwerbehinderte werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt eingestellt. Vollzeitstellen können gemäß § 7, 1 TzBfG auch in Teilzeitstellen umgewandelt werden, sofern der Arbeitsplatz sich hierfür eignet und dringende betriebliche Belange nicht entgegenstehen