Beschreibung
Zwischen Rhein und Ruhr geht unsere Schule in die Zukunft. Die Waldorfschule Mülheim-Ruhr besteht seit 1983 als staatlich anerkannte Waldorfschule in freier Trägerschaft, die sich den pädagogischen und sozialen Impulsen Rudolf Steiners verpflichtet sieht. Unsere Schule hat 600 Schüler und Schülerinnen in den Klassenstufen 1-13 bei einer Klassenstärke von ca. 25 SuS. Die Schule möchte den Schülerinnen und Schülern durch ein breites künstlerisch-handwerkliches Unterrichtsangebot über die kognitive Entwicklungsförderung hinaus, Raum geben, um zu freien, weltoffenen, gesellschaftsfähigen und gesunden jungen Menschen zu reifen.
Zulässig sind Lehrkräfte mit den Lehramtsbefähigungen...
- Lehramt für die Grund- und Hauptschule
- Lehramt an Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen
- Lehramt für die Sekundarstufe I
- Lehramt an Haupt-, Real- und Gesamtschulen
und dem Fach bzw. den Fächern...
Fach 1Fach 2
Französisch
beliebig
Bei einem Seiteneinstieg ist für diese Schulform eine Teilnahme an Maßnahmen der "Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS)" oder der "pädagogischen Einführung (PE)" nicht möglich.
**Bewerbung von Lehrkräften mit anderer Lehramtsbefähigung:**
Die Stelle ist für Lehrkräfte mit dem Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, dem Lehramt für die Sekundarstufe II sowie dem Lehramt an Berufskollegs für folgende Fächer geöffnet (Nr. 2.3.2 des aktuellen Einstellungserlasses). Es ist eine Einstellung im Tarifbeschäftigungsverhältnis vorgesehen.
Während der Tätigkeit an der Schule besteht die Möglichkeit, die Lehramtsbefähigung für Grund-, Haupt- und Realschulen und den entsprechenden Jahrgangsstufen der Gesamtschulen gemäß § 20 Abs. 9 LABG vom 12. Mai 2009 zu erwerben. Mit erfolgreichem Abschluss der Maßnahme werden die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen für ein Beamtenverhältnis auf Probe geschaffen.
Fach 1: Französisch
Fach 2: beliebig
**Bewerbung im Seiteneinstig ohne Lehramtsbefähigung:**
Bewerbungen von Personen, die das Programm "ILF - internationale Lehrkräfte fördern" absolviert haben, sind erwünscht.
Die Stelle ist für Bewerbende ohne entsprechende Lehramtsbefähigung geöffnet, die einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss einer Universität, Kunsthochschule, Musikhochschule, der Deutschen Sporthochschule oder einen Masterabschluss einer Fachhochschule nachweisen. Die Regelstudienzeit muss dabei mindestens sieben Semester betragen. Der Studienabschluss muss zudem in den folgenden Fächern nachgewiesen werden oder einen Einsatz in den folgenden Fächern zulassen (Nr. 2.3.4 a des aktuellen Einstellungserlasses). Die Qualifizierung erfolgt i.d.R. gemäß der Ordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern und der Staatsprüfung (OBAS).
Studienabsolventinnen und -absolventen (Master of Education oder Erste Staatsprüfung) für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, die über Fächer verfügen, die den Unterrichtsfächern der Schulformen der Sekundarstufe I entsprechen, können sich bewerben. Sie nehmen den berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst (OBAS) für das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen auf.
Fach 1: Französisch
Fach 2: beliebig
Bewerbungen von Personen, die das Programm "ILF - internationale Lehrkräfte fördern" absolviert haben, sind erwünscht.
Die Stelle ist für Bewerbende ohne entsprechende Lehramtsbefähigung geöffnet, die einen nicht lehramtsbezogenen Studienabschluss (Regelstudienzeit von weniger als sieben Semester) einer Universität, Hochschule, Kunsthochschule, Musikhochschule, der Deutschen Sporthochschule oder einer Fachhochschule für folgende Fächer nachweisen oder deren Studienabschluss einen Einsatz in folgenden Fächern zulässt (Nr. 2.3.4 b des aktuellen Einstellungserlasses):
Bewerbende mit einem lehramtsbezogenen Studienabschluss (Master of Education oder Erste Staatsprüfung) können sich bewerben, wenn dieser nicht den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das "Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen" eröffnet. Eine Teilnahme am berufsbegleitenden Vorbereitungsdienst ist nicht möglich. Es erfolgt eine Qualifizierung im Rahmen der Pädagogischen Einführung.
Diese Bewerbungsmöglichkeit gilt nicht für Bewerberinnen und Bewerber, die eine Staatsprüfung oder die Prüfung für den Master of Education für ein Lehramt nicht bestanden haben.
Fach 1: Französisch
Fach 2: beliebig
Bewerbungen von Personen, die das Programm " ILF - internationale Lehrkräfte fördern" absolviert haben, sind erwünscht.
Die Stelle ist für Bewerbende ohne entsprechende Lehramtsbefähigung geöffnet, die eine berufliche fachspezifische Ausbildung abgeschlossen haben, die einen Einsatz in folgenden Fächern zulässt (Nr. 2.3.4 c des aktuellen Einstellungserlasses):
Fach 1: Französisch
Fach 2: beliebig
Bewerberinnen und Bewerber im Seiteneinstieg sind verpflichtet, an den angebotenen Qualifizierungsmaßnahmen zum Erwerb der fehlenden pädagogischen und fachdidaktischen Qualifikation (fachliche Eignung) teilzunehmen.
Weitere fachliche Voraussetzungen: Voraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife, ein Masterabschluss in einem der genannten Fächer oder das erste Staatsexamen im Rahmen des Lehramtstudiums oder das erste und das zweite Staatsexamen. In allen Fällen ist eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Waldorflehrer möglich und notwendig.
Eine Abbildung der Vielfalt in unserer Gesellschaft bei unseren Beschäftigten ist uns wichtig. Deshalb sind Bewerbungen aller Menschen unabhängig von Alter, ethnischer Herkunft, Nationalität, Geschlecht, geschlechtlicher Identität und sexueller Orientierung, Religion, Weltanschauung oder sozialer Herkunft ausdrücklich willkommen.
In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Leistung, Eignung und Befähigung nach Maßgabe des § 7 LGG bzw. § 14 Abs. 2 LBG NRW bevorzugt eingestellt.
Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen Gleichgestellten im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.