Beschreibung
LEITER/-IN DES FACHBEREICHS (w/m/d)
Personalwesen im Beamten- oder Angestelltenverhältnis unbefristet in Vollzeit
(Beamte in Besoldungsgruppe A13 BVG-EKD; Angestellte in Entgeltgruppe 12 TV-L)
Wir sind mit über 100 Mitarbeitenden der zentrale (non-profit) Dienstleister in allen Finanz-, Liegenschafts- und Personalangelegenheiten für die Kirchengemeinden, Kindertagestätten und kirchlichen Einrichtungen in den drei Kirchenkreisen Hildesheimer Land - Alfeld, Hildesheim-Sarstedt und Peine, die zu...
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LEITER/-IN DES FACHBEREICHS (w/m/d)
Personalwesen im Beamten- oder Angestelltenverhältnis unbefristet in Vollzeit
(Beamte in Besoldungsgruppe A13 BVG-EKD; Angestellte in Entgeltgruppe 12 TV-L)
Wir sind mit über 100 Mitarbeitenden der zentrale (non-profit) Dienstleister in allen Finanz-, Liegenschafts- und Personalangelegenheiten für die Kirchengemeinden, Kindertagestätten und kirchlichen Einrichtungen in den drei Kirchenkreisen Hildesheimer Land - Alfeld, Hildesheim-Sarstedt und Peine, die zusammen den Ev.-luth. Kirchenkreisverband Hildesheim bilden.
Unser Angebot:
- eine verantwortungsvolle Leitungsposition mit hohem Gestaltungsspielraum
- eine unbefristete Vollzeitstelle (38,5 Wochenstunden im Angestellten- bzw. 40,0 Wochenstunden im Beamtenverhältnis) mit einer Anstellung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit)
- Jahressonderzahlungen und (bei Angestellten) eine zusätzliche Altersversorgung
- Ein wertschätzendes Arbeitsumfeld
- zusätzliche Incentives: Hansefit © und Corporate benefits ©
Ihre Aufgaben:
- Leitung des Fachbereichs mit 14 Mitarbeitenden- die bis zu 3000 Personalfälle bearbeiten
- Vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Verwaltungsleitung, den Fachbereichsleitungen sowie den Mitarbeitervertretungen
- Beratung in personalrechtlichen Angelegenheiten (Arbeits-, Dienst-, Kirchen-, Tarif- und Mitbestimmungsrecht)
- Koordination und Kommunikation mit anwaltlichen Vertretungen
- Personalsachbearbeitung für die ca. 100 Mitarbeitenden (im Angestellten- und geringfügig auch im Beamtenverhältnis) des Evangelischen Kirchenamtes Hildesheim
- Stellenplanung für den Ev.-luth. Kirchenkreisverband Hildesheim
- Betreuung von fachbezogenen Gremien
- Ausbildungsleitung (Koordination der Ausbildung von Auszubildenden etc.)
- Entwicklung von Strategien der Personalentwicklung/-gewinnung sowie Personal- und Stellenbedarfsbemessung
Ihr Profil:
- (Fach-) Hochschulabschluss in Verwaltungs-, Rechts-, (Betriebs-)Wirtschaftswissenschaften, geeignete beamtenrechtliche Laufbahnbefähigung oder vergleichbare Qualifikation
- Mehrjährige Berufserfahrung im Personalwesen, idealerweise im öffentlichen Dienst
- ein hohes Maß an sozialer Kompetenz, Selbstständigkeit und Verhandlungsgeschick
- eine sehr gute schriftliche und mündliche Ausdrucksweise sowie sicheres Auftreten
- Teilnahmebereitschaft an gelegentlichen Sitzungen in den Abendstunden
- Fahrerlaubnis für die Klasse B
Eine Tätigkeit im Kirchenbeamtenverhältnis setzt die Mitgliedschaft in einer Gliedkirche der EKD voraus. Im Angestelltenverhältnis setzen wir ein loyales Verhalten gegenüber der evangelischen Kirche voraus. Von allen Mitarbeitenden erwarten wir, dass sie die evangelische Prägung unserer Kirche achten und im beruflichen Handeln den Auftrag der Kirche vertreten und fördern. Das Kirchenamt Hildesheim fördert die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter. Bewerbungen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Auskunft erteilt Ihnen gerne: Herr Jens Stöber (☎ 05121/100-600, jens.stoeber@evlka.de).
Haben wir Ihr Interesse an einer vielseitigen, sinnstiftenden Tätigkeit für unsere kirchlich-diakonischen Kunden geweckt? Dann werden Sie jetzt Teil unseres Teams!
Senden Sie uns bitte die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf und relevante Unterlagen1) in einer PDF-Datei, die nicht größer als 10 MB ist, bis zum 27.02.2026 per E-Mail ausschließlich an:
ka.hildesheim.bewerbung@evlka.de
1 Nachweis/e über
a)
den höchsten Schulabschluss, c) Fortbildungen
b)
den Abschluss der Berufsausbildung/des Studiums, d) Arbeitszeugnisse der letzten beiden Tätigkeiten,
die länger als sechs Monate gedauert haben