Beschreibung
Die Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen suchen immer wieder qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Krankenpflegedienst. Einstellungen erfolgen bedarfsabhängig. Initiativbewerbungen sind jederzeit erwünscht. Richten Sie Ihre Bewerbung bitte an die Leitung der Justizeinrichtung, bei der Sie eingestellt werden möchten. Wer bereits im Justizdienst arbeitet, reicht die Bewerbung auf dem Dienstweg ein.
Weitere Informationen: www.justiz.nrw/karriere
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Krankenpflegedienst unterstützen Ärztinnen und Ärzte beim Gesundheitsschutz, bei der Diagnostik, der Behandlung, der Versorgung und der Pflege der erkrankten Gefangenen. Sie nehmen an der ärztlichen Sprechstunde teil, führen Gesundheitsakten, erheben Patientendaten und Krankengeschichten, erfassen Basisbefunde, führen ärztliche Verordnungen aus, versorgen Wunden und noch vieles mehr. Mit ihrer Zuwendung und Pflege haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.
Bewerberinnen und Bewerber müssen eine dreijährige Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung mit staatlichem Gesundheits- und Krankenpflegeexamen abgeschlossen haben.
Für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) müssen außerdem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich- rechtlichen Ausbildungsverhältnis
- zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt
- Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
- Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
- Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht
Die Einstellung in den Krankenpflegedienst erfolgt regelmäßig zunächst in einem Angestelltenverhältnis. Das Einstiegsgehalt wird in der Regel entsprechend der Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder – Pflegeberufe – (Kr. TV-L) gezahlt. Bereits im Arbeitsvertrag wird die Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Widerruf binnen drei Jahren vereinbart. Mit der Übernahme in das Beamtenverhältnis beginnt eine zweijährige Laufbahnausbildung. Während der Laufbahnausbildung werden Anwärterbezüge nach der Landesbesoldungsordnung A zum Landesbesoldungsgesetz (LBesG NRW) gezahlt. Alle Anwärterinnen und Anwärter erhalten derzeit außerdem einen Sonderzuschlag in Höhe von 70 % der Bezüge (Stand März 2023).
Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe sehr wahrscheinlich. Beamtinnen und Beamte auf Probe erhalten eine Besoldung nach der Besoldungsgruppe A 7.
Die Laufbahnausbildung beginnt immer zum 1. Juli eines Jahres und erfolgt im dualen System. In wechselnden Blöcken findet die theoretische Ausbildung an der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen (JVS) in Wuppertal oder Hamm (insgesamt neun Monate) und die praktische Ausbildung an mindestens zwei Justizvollzugseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen (insgesamt 15 Monate) statt.