Beschreibung
Land Schleswig-Holstein
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 "Zentrale Dienste" am Standort Neumünster eine Stelle als
Personalerin bzw. Personaler als Recruiterin bzw. Recruiter (m/w/d)
im Dezernat 12 "Personal"
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holst...
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Land Schleswig-Holstein
Im Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein (LaZuF) ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Abteilung 1 "Zentrale Dienste" am Standort Neumünster eine Stelle als
Personalerin bzw. Personaler als Recruiterin bzw. Recruiter (m/w/d)
im Dezernat 12 "Personal"
auf Dauer in Vollzeit oder Teilzeit zu besetzen.
Über uns
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holsteinist als Landesoberbehörde integraler Bestandteil der schleswig-holsteinischen Zuwanderungsverwaltung. Es ist für die Erstaufnahme, Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden, unerlaubt eingereisten Ausländerinnen und Ausländern, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Verteilung zuständig. Das Landesamt bearbeitet zentral herausgehobene Fälle strafrechtlich in Erscheinung getretener sowie besonders auffälliger ausländischer Personen und führt zudem die Verfahren der Abschiebungshaft. Darüber hinaus ist es landesweite Koordinierungsstelle für Aufenthaltsbeendigungen sowie für die Beschaffung von Heimreisedokumenten und verantwortet eine Ausreiseeinrichtung, die sogenannte "Landesunterkunft für Ausreisepflichtige". Das Landesamt ist Zentralstelle für die Fachkräfteeinwanderung Schleswig-Holstein und zuständige Leistungsbehörde für die Erbringung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz an die in den Landesunterkünften untergebrachten Personen.
Unsere Aufgabenwahrnehmung folgt innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen dem Leitsatz: "In Würde. Mit Sicherheit."
Ihre Aufgaben
- eigenverantwortliches Recruiting z.B. verwaltungstechnische Erfassung, Prüfung und Vorauswahl von Bewerbungen, Organisation, Durchführung und Qualitätssicherung rechtssicherer Auswahlverfahren
- Veröffentlichung ansprechender Stellenausschreibungen zur Gewinnung neuer Talente und Mitwirkung an Personalgewinnungsmaßnahmen, z.B. durch Besuch von Jobmessen, um die Sichtbarkeit des Landesamtes zu erhöhen
- vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Gremienvertretungen und Recruiting-Beratung der Abteilungs- und Dezernatsleitungen des Landesamtes
- organisieren und moderieren von Auswahlgesprächen und Nachbereitung inklusive Erstellung von aussagekräftigen und rechtssicheren Auswahlvermerken
- Weiterentwicklung und Sachbearbeitung innerbetrieblicher Fortbildung
- Personalsachbearbeitung in Einzelfällen
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt der Fachrichtungen "Allgemeine Dienste" durch ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Fachrichtung Allgemeine Verwaltung (Diplom-Verwaltungswirt/in (FH) bzw. Bachelor of Arts "Allgemeine Verwaltung/Public Administration" oder
- abgeschlossenes Hochschulstudium (mindestens Bachelor) der Fachrichtungen Allgemeine Verwaltung, Public Administration, Verwaltungswissenschaften, Betriebswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Personal, Personalentwicklung, Personalmanagement, Human Resource Management oder
- eine vergleichbare Qualifikation (z. B. einen erfolgreichen Abschluss des Qualifizierungslehrgangs II bzw. die begonnene Teilnahme am Qualifizierungslehrgang II) oder
- abgeschlossene Weiterbildung zur/zum Personalfachkauffrau/-mann (IHK) mit mindestens dreijähriger nachgewiesener Berufserfahrung in den Fachgebieten der ausgeschriebenen Stelle
- Kenntnisse der Handlungsfelder und Instrumente der Personalgewinnung
- Kenntnisse im Arbeits-, Tarif- und Beamtenrecht
- Zertifikat Deutsch auf Sprachniveau C1 (falls Deutsch nicht ist)
- Führerschein der Klasse B (Nachweis bitte beifügen)
- ärztliche Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz, eine Immunität gegen Masern oder darüber, dass eine medizinische Kontraindikation für eine Masernschutzimpfung (§ 20 Abs. 8 Nr. 3 IfSG) gegeben ist (gilt nur für nach dem 31.12.1970 Geborene; Nachweis bitte beifügen)
Zudem wären wünschenswert:
- hohe soziale Kompetenz,