Beschreibung
· Die Pflegefachkraft wird als Dauernachtwache und im Tagdienst als Bezugspflegekraft eingesetzt. Die Personaleinsatzplanung verfolgt diese festgelegte Zuordnung unter Berücksichtigung des Stellenplans und der Ausfallszeiten.
· In dieser Funktion ist der Stelleninhaber zuständig für die fachgerechte und kundenorientierte Pflege, Versorgung und Betreuung der Klienten und die Beaufsichtigung und Anleitung der unterstellten Pflegekräfte.
· Dies beinhaltet im Weiteren die fachliche Ver...
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· Die Pflegefachkraft wird als Dauernachtwache und im Tagdienst als Bezugspflegekraft eingesetzt. Die Personaleinsatzplanung verfolgt diese festgelegte Zuordnung unter Berücksichtigung des Stellenplans und der Ausfallszeiten.
· In dieser Funktion ist der Stelleninhaber zuständig für die fachgerechte und kundenorientierte Pflege, Versorgung und Betreuung der Klienten und die Beaufsichtigung und Anleitung der unterstellten Pflegekräfte.
· Dies beinhaltet im Weiteren die fachliche Verantwortung der Planung, Durchführung und Evaluation der Pflegeprozesse und der fachgerechten Pflegedokumentation (vollständig und aktuell, handlungsleitend und individuell, lückenlos und nachvollziehbar, keine wertenden Aussagen).
· Die Durchführung der Dienstleistungen analog Leistungsprofil erfolgt dabei nach Vorgaben der Vorgesetzten, des behandelnden Arztes und unseres Qualitätsmanagementsystems.
· Dabei setzt der Stelleninhaber die Qualitätsphilosophie um und verfolgt die definierten Ziele nach Maßgabe des Heimmanagements.
· Gewährleistung der Pflege und Betreuung nach aktuellen pflegewissen-schaftlichen Erkenntnissen und unter Berücksichtigung aktueller, relevanter Richtlinien. Umsetzung der geltenden Konzepte, festgelegten Arbeitsmethoden und Pflegetechniken.
· ganzheitliche Durchführung der Pflege und Prophylaxen einschließlich der medizinischen Behandlungspflege, der spezifischen Betreuungs- und Aktivierungsangebote im Rahmen der Tagesstrukturierung und definierten Dienstleistungen
· Wertschätzung und Beachtung der Selbstpflegefähigkeiten, Selbstbe-stimmung, Wünsche und Bedürfnisse der Klienten und deren Angehörigen
· Einleitung lebenserhaltender Sofortmaßnahmen bis zum Eintreffen des Arztes
· Zusammenarbeit und Einbezug der an der Pflege beteiligten Personen wie bspw. Angehörige, Betreuer, Bezugspersonen, behandelnde Haus-/ Fachärzte, Kliniken, Therapeuten, Fachberatern wie bspw. Wund- und Ernährungsberatern, ehrenamtliche Mitarbeiter
kooperative Zusammenarbeit mit allen Abteilungen/Fachbereichen