Beschreibung
Aufgaben und Tätigkeiten
º Koordinierung der Aktivitäten im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle, insbesondere Überprüfungen und Aktualisierungen des nationalen Programms für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm) gemäß § 142 Strahlenschutzgesetz 2020, Umsetzung europarechtlicher und internationaler Vorgaben (z.B. RL 2011/70/Euratom) sowie der Vorgaben des Nationalen Entsorgungsprogramms, Betreuung von (Forschungs-)Projekten im Bereich der Entsorgung radioakt...
weiter lesen
Aufgaben und Tätigkeiten
º Koordinierung der Aktivitäten im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle, insbesondere Überprüfungen und Aktualisierungen des nationalen Programms für die Entsorgung radioaktiver Abfälle (Nationales Entsorgungsprogramm) gemäß § 142 Strahlenschutzgesetz 2020, Umsetzung europarechtlicher und internationaler Vorgaben (z.B. RL 2011/70/Euratom) sowie der Vorgaben des Nationalen Entsorgungsprogramms, Betreuung von (Forschungs-)Projekten im Bereich der Entsorgung radioaktiver Abfälle; º Tätigkeiten im Bereich der Umsetzung des Strahlenschutzrechts, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schutz vor Radon; º Wahrnehmung internationaler und bilateraler Aufgaben zum Informationsaustausch im Bereich des Strahlenschutzes und der Entsorgung radioaktiver Abfälle; º Mitarbeit im Bereitschaftsdienst und Krisenstab der Abteilung V/8 für radiologische Notfälle.
Erfordernisse
1. Österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt; 2. Volle Handlungsfähigkeit;
3. Die persönliche und fachliche Eignung für die Erfüllung der Aufgaben, die mit der vorgesehenen Verwendung verbunden sind; 4. Abgeschlossenes ordentliches Diplom-, Master- oder Doktoratsstudium im naturwissenschaftlich-technischen Bereich (Physik); auf die Anlage 1.12 zum BDG 1979 idgF. wird hingewiesen; 5. Profunde Kenntnisse im Bereich Strahlenphysik und Strahlenschutz sowie der einschlägigen strahlenschutzrechtlichen Bestimmungen; 6. Erfahrung im internationalen Umfeld; 7. Eigenverantwortliches Handeln im internationalen Kontext; 8. Belastbarkeit (Leitung von Sitzungen) und Verhandlungsgeschick; 9. Ausgezeichnete Ausdrucksweise und professionelles Auftreten; 10. Sehr gute Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit; 11. Fähigkeit zu selbstständigem Arbeiten sowie Erfahrung in Koordination und Organisation; 12. Fähigkeit, komplexe Sachverhalte zu erfassen, zu bearbeiten und zielgerichtet aufzubereiten; 13. Sehr gute Englischkenntnisse; 14. Kenntnisse der gängigen MS Office-Anwendungen; 15. Bereitschaft für Auslandsdienstreisen und zur Mitarbeit im Bereitschaftsdienst und Einsatzstab; 16. Unbescholtenheit; 17. Für Bewerber kommt noch das Anstellungserfordernis des abgeleisteten Grundwehr- bzw. Zivildienstes (im Falle der festgestellten Tauglichkeit) hinzu; 18. Weitere Fremdsprachenkenntnisse von Vorteil.
Die Erfordernisse der Z. 1 bis Z. 17 sind - im Hinblick auf die Gültigkeit einer Bewerbung - unbedingt zu erfüllen. Die Erfüllung des Erfordernisses der Z. 18 ist von Vorteil. Die Erfüllung dieser Erfordernisse ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen.
Jedenfalls vorzulegen sind: º Motivationsschreiben, º Lebenslauf, º Nachweis der Staatsbürgerschaft bzw. Nachweis des freien Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt, º Nachweis über die erforderliche Qualifikation (Diplom-, Master- und Doktorats-Urkunden bzw. Bescheide etc. (bei Abschlüssen von außerhalb des europäischen Hochschulraumes: inkl. Bewertung bzw. Nostrifikation sowie allf. Übersetzung)), º Namensänderungsnachweis bei Namensänderung, º bei männlichen Bewerbern: Bestätigung über den vollständig abgeleisteten Grundwehr- oder Zivildienst bzw. Untauglichkeitsbescheinigung.
Bewerber:innen, die die genannten Unterlagen nicht vorlegen, scheiden aus dem weiteren Bewerbungsprozess aus. Bitte achten Sie deswegen darauf, dass die geforderten Unterlagen Ihrer Bewerbung vollständig angeschlossen sind.
Bewerbungsunterlagen, Verfahren und Sonstiges
Die Bewerberin/Der Bewerber nimmt zur Kenntnis, dass mit ihrer/seiner Bewerbung die
Bewerbungen samt Unterlagen, die das Vorliegen der Bewerbungsvoraussetzungen nachweisen, werden bis zum Ablauf von 2 Wochen nach Kundmachung der Ausschreibung ausschließlich online entgegengenommen. Bitte benutzen Sie dazu die Online-Applikation der Jobbörse des Bundes unter https://www.jobboerse.gv.at.
weitere Informationen erhalten sie unter https://www.jobboerse.gv.at