Beschreibung
Standort: eva Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., Stuttgart
Mitte Bereich: Beratungsstelle für Schwangere, Team
Familienunterstützung Beginn: 01.03.2026 bis 01.09.2026 (fortlaufend
möglich) Einsendefrist: 14.12.2025 Beschäftigungsart: 100%,
befristet für die Dauer des Praxissemesters Kennziffer: 2511-29 eva
A3 SchwB Das Team Familienunterstützung bietet ein
multiprofessionelles, sozialräumliches und aufsuchendes Angebot für
frischgebackene Eltern im Netzwerk Frühe Hilfen in Stuttgart. Wir
bieten Beratung und Unterstützung für Eltern direkt nach der Geburt,
z.B. bei Fragen zur Versorgung und Entwicklung ihres Kindes,
Organisation des Alltags mit Baby, der neuen Elternrolle sowie bei der
Vernetzung mit lokalen Familien- und Beratungsangeboten. Ihre
Aufgaben: - Begleitung des Teams in Familien, sozialraumbezogene
Vermittlung und Vernetzung - Kennenlernen von Beratungsinhalten und
Kooperationspartner:innen (z.B. Jugendamt, Geburtskliniken) -
Teilnahme an Kooperationstreffen und Netzwerkkonferenzen - Einblick in
das Netzwerk Frühe Hilfen in Stuttgart - Eigenständige Beratung und
Begleitung von Familien im Verlauf des Praxissemesters Wir suchen: -
Studierende im Praxissemester (B.A.) - Hohe kommunikative
Fähigkeiten, Empathie und Offenheit - Angemessenes Selbstbewusstsein
- Offenheit für Projektaufgaben Wir bieten: - Praxisanleitung durch
eine Sozialarbeiterin - Einblicke in ein spannendes
multiprofessionelles Arbeitsfeld - Mitarbeit im Team und
Fallbesprechungen - Teilnahme an Fachberatungen - Möglichkeit zur
Hospitation in einem Arbeitsfeld der Evangelischen Gesellschaft
Stuttgart - 25€ Zuschuss zum DeutschlandTicket (Jobticket-Variante)
- Vergütung ca. 850€ im Monat Vergütung nach den
Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werkes Württembergs,
angelehnt an den TVöD. Wir wünschen uns Mitarbeitende, die sich mit
dem diakonischen Auftrag identifizieren. Menschen mit Behinderung sind
ausdrücklich willkommen. Vielfalt ist uns wichtig, und wir setzen uns
für ein inklusives Arbeitsumfeld ein. Bewerber:innen mit
Schwerbehinderung oder Gleichstellung werden bei gleicher Eignung
bevorzugt. Gemäß § 23 a i.V.m. § 20 Abs. 9 IfSG muss ein
ausreichender Masern-Impfschutz oder Immunität nachgewiesen werden
(Geburtsjahrgänge ab 01.01.1971). Für nähere Auskünfte: Serap
Birbalta, Team Familienunterstützung, Tel: 0711 2054 203
Interessiert? Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung und darauf, Sie
persönlich kennenzulernen!