Beschreibung
Die Landeshauptstadt Kiel sucht zum 1. August 2026 Auszubildende für die Praxisintegrierte Ausbildung (PIA) zum*zur
### **Staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger*in - Schwerpunkt Kindertageseinrichtung**
Du möchtest mit Kindern arbeiten, deren individuelle Entwicklung begleiten und unterstützen? Du bist begeisterungsfähig, neugierig und einfühlsam?
Bei der Praxisintegrierten Ausbildung zum:zur Heilerziehungspfleger:in bist Du von Anfang an zwei Tage in der Woche in einer Kindertageseinrichtung oder in einem Familienzentrum tätig. Parallel besuchst Du an drei Tagen in der Woche die Elly-Heuss-Knapp Schule in Neumünster. PIA ermöglicht Dir so, theoretisches Wissen direkt mit eigenen Praxiserfahrungen zu verknüpfen. Du bekommst zudem über drei Jahre eine Ausbildungsvergütung und eine regelmäßige Begleitung der Ausbildung erfolgt durch eine qualifizierte Praxisanleitung in der Einrichtung.
Während deines Praxiseinsatzes lernst Du die Grundlagen der pädagogischen- und heilpädagogischen Arbeit sowie das Handlungsfeld Inklusion im frühkindlichen Bildungsbereich kennen. Mit deinem Team schaffst Du den Rahmen, in dem Kinder ihren eigenen Ideen und Interessen nachgehen und vielfältige Erfahrungen machen können. Der Beruf von Heilerziehungspfleger*innen ist spezialisiert auf Menschen mit Beeinträchtigungen.
Indem Du die Betreuungs- und Pflegemaßnahmen bedürfnisorientiert umsetzt, unterstützt Du Kinder auf ihrem individuellen Weg und sicherst damit ihre Teilhabe.
**Schulische Voraussetzung:**
Mindestens mittlerer Schulabschluss oder ein diesem gleichwertigen Schulabschluss
**Berufliche Voraussetzung:**
- Der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) und einschlägiger sozialpädagogischer Praxis in Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Umfang von 150 Zeitstunden, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt oder
- Der Abschluss in einem für die Zielsetzung der angestrebten Fachrichtung einschlägigen anerkannten Ausbildungsberuf nach Bundes- oder Landesrecht (z.B. Sozialpädagogische*r Assistent*in) sowie der Abschluss der Berufsschule (bei Pflicht zum Berufsschulbesuch) oder
- Eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren in einer anerkannten Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe
- Es kann auch zugelassen werden, wer die Fachhochschul- oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie eine einschlägige sozialpädagogische Praxis in Einrichtungen der Eingliederungshilfe im Umfang von 150 Zeitstunden vorweisen kann, die nicht länger als 36 Monate zurückliegt. Für das Praxis werden einschlägige förderliche freiwillige Dienste (zum Beispiel Bundesfreiwilligendienst) auf der Grundlage von Bundesgesetzen anerkannt, sofern diese direkt vor der Bewerbung absolviert wurden.
- Bei Abschluss im Ausland, den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 nach dem „Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen: Lernen, lehren, beurteilen“
- Beziehungsfähigkeit und Freude an der Arbeit mit Kindern
- Positive Lebenseinstellung und Lernbereitschaft
- Flexibilität, Kreativität und Fantasie in der Gestaltung der pädagogischen Arbeit
- Fähigkeit zur Reflexion, auch der eigenen Sozialisation und Wertehaltung
- Fähigkeit zur konstruktiven Konfliktlösung
- Belastbarkeit
- Teamfähigkeit, hohe Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- für Bewerber*innen, die nach 1970 geboren sind, ein Nachweis nach dem Masernschutzgesetz
[Ausführliche Informationen zum Berufsbild findest du hier](https://www.kiel.de/de/wirtschaft_arbeit/jobs_und_ausbildung/ausbildung/piahep.php "Ausführliche Informationen zum Berufsbild findest du hier")
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