Beschreibung
Home >
Professorin / Professor oder Nachwuchsprofessorin / Nachwuchsprofessor (m/w/d)
der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Pflegepraxis"
Vollzeit
Deggendorf
Bewerbungsfrist: 03.05.2026
Einstieg: ab Wintersemester 2026/2027 oder später
jetzt bewerben
Die Professur gründet in einem Verständnis zu einer evidenzbasierten Durchdringung von pflegerischen Handlungssituationen in den jeweiligen Versorgungssettings. Dies vermittelt die Professur durch forschungsdifferenzierte Fragen zum...
weiter lesen
Home >
Professorin / Professor oder Nachwuchsprofessorin / Nachwuchsprofessor (m/w/d)
der BesGr. W2 / W1, für das Lehrgebiet "Pflegepraxis"
Vollzeit
Deggendorf
Bewerbungsfrist: 03.05.2026
Einstieg: ab Wintersemester 2026/2027 oder später
jetzt bewerben
Die Professur gründet in einem Verständnis zu einer evidenzbasierten Durchdringung von pflegerischen Handlungssituationen in den jeweiligen Versorgungssettings. Dies vermittelt die Professur durch forschungsdifferenzierte Fragen zum Pflegeprozess. Dazu gehören Fragen zur Pflegediagnostik einschließlich Risikofaktoren und Assessmentverfahren, Epidemiologie, sowie Fragen zum Erleben Betroffener, deren Umgangsweisen und Teilhabestrategien, Interventionen sowie evidenzbasierte Outcomes und Spätfolgen. Die Perspektive dieses Verständnisses richtet sich auf das Individuum, die Dyade, die Gemeinschaft und die Familie sowie die Gemeinde und Kommune, die Schule und das Arbeitsleben.
aufgabenschwerpunkte
In der Lehre zeigt sich ein Schwerpunkt der Professur auch in der Vermittlung von Performanz, technischer Geschicklichkeit und pflegerischen Fertigkeiten. Dabei gehört simulationsbasiertes Lernen zum methodischen Repertoire. Die Professur beteiligt sich an der Entwicklung forschungsbegründeter pflegerischer Handlungsfelder.
Die Professur Pflegepraxis entwickelt aus diesem Verständnis heraus evidenzbasierte Konzepte zu Innovationen für eine in Deutschland neue Versorgungskultur im Gesundheitswesen. Pflege wird dabei als eigenständige First Contact Akteurin gedacht.
Als Stelleninhaberin oder Stelleninhaber sind Sie verantwortlich für die Durchführung und Weiterentwicklung von Lehrveranstaltungen in den gesundheitsbezogenen Studiengängen der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften.
In der Lehre wird eine enge Verknüpfung von methodisch und wissenschaftlich fundierten Konzepten mit praktischen Anwendungssituationen erwartet. Hierzu gehört die regelmäßige Beteiligung an anwendungsorientierten Lehrformaten, wie z.B. Projektarbeiten, Simulationslernen oder Skillstraining. Neben der Lehre wird Engagement in der Forschung und Weiterentwicklung der Studienangebote bzw. der Fakultät Angewandte Gesundheitswissenschaften erwartet.
Ihr Profil
Sie verfügen über eine ausgewiesene Expertise in der direkten pflegerischen Versorgungspraxis, die sich durch die Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einem Fachgebiet, einer Altersgruppe, einem Setting bzw. einer Phase des Versorgungsprozess, einem Versorgungsschwerpunkt oder zu einem Gesundheitsproblem oder -phänomen auszeichnet.
Diese Stelle erfordert die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung nach § 1 Abs. 1, § 58 Abs. 1, 2 oder § 64 des Pflegeberufegesetzes.
Erfahrungen in Forschungs- bzw. Praxisprojekten zur Weiterentwicklung der interprofessionellen Zusammenarbeit, zur Implementierung pflegerischer Konzepte und Methoden oder sektoren- und berufsgruppenübergreifender Organisation des Versorgungsprozesses runden Ihr Profil ab.
Weiterhin wird die Befähigung vorausgesetzt, Lehrveranstaltungen und Prüfungen in deutscher Sprache abzuhalten. Wünschenswert wäre zudem die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen in englischer Sprache anzubieten.
Allgemeine Anforderungen
W2-Professur:
abgeschlossenes Hochschulstudium
besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird
pädagogische Eignung
besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
W1-Nachwuchsprofessur (im Praxis-Track oder Promotions-Track):
abgeschlossenes Hochschulstudium
pädagogische Eignung
Weitere Anforderungen für den Praxis-Track: besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird. Zwischen der Promotion und dem Ende der Ausschreibungsfrist sollen nicht mehr als vier Jahre vergangen sein. Maßgeblich ist das Datum der Promotionsurkunde.
Weitere Anforderungen für den Promotions-Track: besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerhochschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Die Berufung auf eine W2-Professur erfolgt bei Erfüllung der vorgegebenen formalen Voraussetzungen, ansonsten kann ggf. eine Berufung auf eine maximal sechs Jahre befristete W1-Nachwuchsprofessur im Beamtenverhältnis auf Zeit erfolgen. Im Falle einer Berufung auf eine W1-Nachwuchsprofessur muss die noch fehlende Qualifikation (für den Praxis-Track entweder die Berufserfahrung in Kollaboration mit der Industrie oder für den Promotions-Track die besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die i.d.R. durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird) im Rahmen der W1-Nachwuchsprofessur erbracht werden.
Die semesterwöchentliche Regellehrverpflichtung beträgt für Professorinnen und Professoren (W2) a...