Beschreibung
## Ihr Aufgabengebiet umfasst insbesondere folgende Gebiete der Lehre und der angewandten Forschung:
- Sozialrecht, im Speziellen Verfahrensrecht (SGB I, X), Existenzsicherungsrecht (SGB II, XII), Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII), Rehabilitations- und Teilhaberecht (SGB IX) und Opferentschädigungsrecht (SGB XIV).
- Zivilrecht, (BGB Allgemeiner Teil, Vertragsrecht, Haftungsrecht, Familienrecht inkl. Betreuungsrecht).
- Kenntnisse und Kompetenzen im Strafrecht, Ausländer- und Asylrecht, Völkerrecht und/oder im Recht der Finanzierung Sozialer Arbeit sind wünschenswert.
## Ihr Profil:
- Abgeschlossenes Hochschulstudium in Rechtswissenschaften (erstes und zweites Staatsexamen) mit einschlägiger Promotion (oder gleichwertiger Eignung).
- Umfassende Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre, davon mindestens 3 Jahre außerhalb des Hochschulbereichs)
- Pädagogische und didaktische Eignung
- Fähigkeit und Bereitschaft zur Durchführung von Lehrveranstaltungen in deutscher und englischer Sprache.
- Bereitschaft und Interesse, an der wissenschaftlichen Entwicklung, insbesondere durch Forschung, internationale Kooperationen und wissenschaftliche Weiterbildung, teilzuhaben.