Beschreibung
ID: 216D_0226-E
## Stellenbeschreibung
Es sind mehrere Stellen an den Standorten Koblenz, Lahnstein und Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben als Projektmanagerin / Projektmanager IT-Systeme (m/w/d) im gehobenen technischen Verwaltungsdienst beim BAAINBw gehören u.a.:
- Sie arbeiten im Projekt- und Produktmanagement für IT-Systeme, Satellitensystemen und Funkanlagen in der Bundeswehr.
- Sie setzen Anforderungen im Bereich Nutzungsmanagement SASPF um (z.B. für Rech...
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ID: 216D_0226-E
## Stellenbeschreibung
Es sind mehrere Stellen an den Standorten Koblenz, Lahnstein und Bonn zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Zu Ihren Aufgaben als Projektmanagerin / Projektmanager IT-Systeme (m/w/d) im gehobenen technischen Verwaltungsdienst beim BAAINBw gehören u.a.:
- Sie arbeiten im Projekt- und Produktmanagement für IT-Systeme, Satellitensystemen und Funkanlagen in der Bundeswehr.
- Sie setzen Anforderungen im Bereich Nutzungsmanagement SASPF um (z.B. für Rechnungswesen, Gesundheitsversorgung, Beschaffung).
- Sie unterstützen die Dienststelle in allen wichtigen IT-Themen.
- Sie erstellen Planungsunterlagen, Dokumentationen und fassen Ergebnisse übersichtlich zusammen.
- Sie wirken beim IT-Sicherheitsmanagements mit.
## Was für Sie zählt
- Sie werden als Beamtin oder Beamter oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes erfolgt bis in ein Amt der Besoldungsgruppe A 12 BBesG und ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren hauptberuflichen Erfahrungszeiten.
- Bei einer Einstellung in einem Arbeitnehmerverhältnis erfolgt die Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 12 unter Beachtung des § 12 TVöD im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und die Erfüllung der persönlichen und tariflichen Anforderungen.
- Für die Besetzung der ausgeschriebenen Stellen kann bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen eine Personalgewinnungsprämie nach Maßgabe des § 43 BBesG bzw. eine Personalgewinnungszulage gemäß § 16 Absatz 6 TVöD gewährt werden.
- Bei Einstellung in ein Beamtenverhältnis beträgt die Personalgewinnungsprämie mindestens 51.400 € und wird als Einmalzahlung ausgezahlt.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort- und Ausbildungsangebot.
- Sie haben die Möglichkeit, an Angeboten der betrieblichen Gesundheitsförderung teilzunehmen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von mobilem Arbeiten (Homeoffice) oder in Teilzeit. Zudem ist das BAAINBw ein mit dem Audit berufundfamilie zertifizierter Arbeitgeber.
## Was für uns zählt
- Sie verfügen über ein abgeschlossenes technisches Bachelor- oder Fachhochschulstudium in den Bereichen Informationstechnik, (Technische) Informatik, Elektrotechnik mit Schwerpunkt Nachrichtentechnik, Elektronik, Hochfrequenztechnik oder Kommunikationstechnik.
und
- Sie verfügen nach Möglichkeit über fachlich einschlägige und auf Ihrem Studienabschluss aufbauende Berufserfahrung von mindestens 1,5 Jahren.
Oder
- Sie verfügen über die Befähigung für die Laufbahn des gehobenen technischen Verwaltungsdienstes.
- Für Teilzeitbeschäftigte wird die in Teilzeit erbrachte fachlich einschlägige berufliche Mindestzeit von 1 Jahr und 6 Monaten im Rahmen des Benachteiligungsverbots als gleichwertig betrachtet.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung und gegebenenfalls einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz teilzunehmen. Aufgrund dieses Erfordernisses werden Sie bei Vorliegen aller sonstigen Voraussetzungen zunächst in ein befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung erfolgt keine Entfristung des Arbeitsverhältnisses.
- Im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andern-falls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
## Weitere Hinweise
- Folgende beispielhaft aufgezählte Qualifizierungen eröffnen nicht die Laufbahnbefähigung für den gehobenen technischen Verwaltungsdienst und können daher für eine Verbeamtung nicht berücksichtigt werden:
- Staatlich geprüfte Technikerin / Staatlich geprüfter Techniker
- Technische Betriebswirtin / Technischer Betriebswirt (IHK)
- Gesellen- oder Facharbeiterbrief (Technischer Bereich)
- Abschlüsse der Meisterebene (Technischer Bereich)
- Diplomabsolventinnen oder Diplomabsolventen der Berufsakademie (BA)
- Bachelor Professional