Beschreibung
Die DIAKO Nordfriesland gGmbH sucht für die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum am Standort Kiel eine
**Qualifizierte Assistenz / Sozialarbeiter (m/w/d)**
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Teilzeit, im Rahmen einer unbefristeten Anstellung.
**Ihre Aufgaben:**
Fallmanagement und Steuerung in der Eingliederungshilfe | Einzelfallhilfe und Soziale Gruppenarbeit | Leitung von psycho-edukativen / aktivierenden Gruppenangeboten | psychosoziale Betreuung der Klient:innen | sozialpsych...
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Die DIAKO Nordfriesland gGmbH sucht für die ambulante Betreuung im eigenen Wohnraum am Standort Kiel eine
**Qualifizierte Assistenz / Sozialarbeiter (m/w/d)**
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, in Teilzeit, im Rahmen einer unbefristeten Anstellung.
**Ihre Aufgaben:**
Fallmanagement und Steuerung in der Eingliederungshilfe | Einzelfallhilfe und Soziale Gruppenarbeit | Leitung von psycho-edukativen / aktivierenden Gruppenangeboten | psychosoziale Betreuung der Klient:innen | sozialpsychiatrische Netzwerkarbeit
**Ihr Profil: **Bachelorstudium der Sozialarbeit / Sozialpädagogik | Analytisches Fallverständis | Berufserfahrung im sozialpsychiatrischen Bereich | Interesse an einer verantwortungsvollen Tätigkeit in einem wertschätzenden und ressourcenorientierten Rahmen | Freude an der Arbeit mit suchterkrankten
**Menschen Wir bieten Ihnen:**
- Die Arbeit in einem tollen Team mit flachen Hierarchien
- Flexible Arbeitszeiten mit familienfreundlichen Arbeitsbedingungen
- Vielfältige Weiterbildungsangebote
- Fahrradleasing, Betriebliches Gesundheitsmanagement mit gesundheitsförderlichen Angeboten
- Vergütung nach KTD mit Sozialleistungen und betrieblicher Altersversorgung
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen:
Dr. Anja Ebsen,
Bereichsleitung Suchthilfezentrum Kiel
Tel.: 0431 66846-21
Holger Nedera,
Bereichsleitung Eingliederungshilfe
Tel.: 04671 408-1123
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte bewerben Sie sich über unser digitales Bewerbungsformular.
Kennziffer: 26-001-06
Achtung: Gemäß Masern- und Infektionsschutzgesetz dürfen Sie Ihre Tätigkeit erst nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den Nachweis einer Immunität gegen Masern aufnehmen.