Beschreibung
Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist im Referat 20 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Referent:in (w/m/d) Entgeltgruppe 13 TV-L mit 20 Wochenstunden bzw. Besoldungsgruppe A 13 mit 20 Wochenstunden zunächst befristet bis zum 12.01.2027 zu besetzen.
Der Landeskoordinierungsstelle obliegt die ressortübergreifende fachpolitische Koordination und Steuerung der Bundesstiftung Frühe Hilfen einschließlich der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung d...
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Bei der Behörde der Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration ist im Referat 20 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Referent:in (w/m/d) Entgeltgruppe 13 TV-L mit 20 Wochenstunden bzw. Besoldungsgruppe A 13 mit 20 Wochenstunden zunächst befristet bis zum 12.01.2027 zu besetzen.
Der Landeskoordinierungsstelle obliegt die ressortübergreifende fachpolitische Koordination und Steuerung der Bundesstiftung Frühe Hilfen einschließlich der Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und der Länder nach § 3 Absatz 4 des Gesetzes zur Kooperation und Information im Kinderschutz für das Land Bremen in beiden Stadtgemeinden.
Das Aufgabengebiet umfasst u.a.:
- die Konzeptentwicklung und Qualitätsentwicklung in den einzelnen fachpolitisch ausgewiesenen Förderbereichen der Bundesstiftung Frühe Hilfen
- die länderübergreifende Außenvertretung für das Land Bremen sowie der fachpolitische Austausch auf Bundes-, Länder – und interkommunaler Ebene
- die fiskalische Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung des Bundes und des Landes Bremen im Wege der Institutionellen bzw. Projektförderung durch Zuwendungsgewährung
- die Beratung und Unterstützung der Kommunen bei der Darstellung und Fortschreibung sowie Einbindung interdisziplinärer örtlicher Fachkonzepte im Alterssegment U6
- die Zusammenarbeit mit und Unterstützung der Koordinierungsstelle des Bundes bei der länderübergreifenden Dokumentation zum weiteren Strukturaufbau und zur Evaluation der Gesamtmaßnahmen der Länder und Kommunen
- der Aufbau eines standardisierten bereichsspezifischen sowie bereichsübergreifenden Dokumentations- und Berichtssystems für die Berichterstattung auf Landesebene die landesweite interdisziplinäre oder berufs/programmspezifische Sicherstellung von Qualifizierungsmaßnahmen für Fachkräfte der Frühen Hilfen sowie in Bezug auf Netzwerkarbeit einschließlich der Durchführung von Fachtagen
- die Wahrnehmung der fachpolitischen Berichterstattung gegenüber dem Land und dem Bund sowie den Kommunen
- die Sicherstellung der im Rahmen der Bundesstiftung vereinbarten örtlichen und landesbezogenen Zwischen- und Abschlussberichte des Bundes über die erreichten Wirkungen für den Deutschen Bundestag Voraussetzungen:
- Befähigung für das zweite Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, nachgewiesen durch ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium im Bereich Gesundheits-, Erziehungs-, Sozialwissenschaften oder Psychologie (Fachkräftegebot gemäß § 72 SGB VIII)
- Mehrjährige berufliche Erfahrung im Aufgabengebiet sowie den damit verbundenen interdisziplinären Arbeitszusammenhängen, v.a. auch in der Konzeptentwicklung
- Vertiefte Fach- und Rechtskenntnisse, v.a. in der Kinder- und Jugendhilfe
- Nachgewiesene Moderations-, Kommunikations- und Präsentationskompetenz, Netzwerkerfahrung Erwünscht und von Vorteil sind:
- Fähigkeit und Bereitschaft zur partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit freien Trägern, anderen Dienststellen und Institutionen in Verbindung mit einem handlungsorientierten und kooperativen Arbeitsstil
- Erfahrungen mit der eigenverantwortlichen Aufgabenwahrnehmung in einem Team
- Sicheres Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Kenntnisse/Erfahrungen zu Sozial- und Jugendhilfeplanungsprozessen, in der Evaluation und Qualitätsentwicklung, in der fachpolitischen Gremienarbeit und in der Zuwendungsfinanzierung Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Inklusion von schwerbehinderten Menschen und freut sich daher über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Diesem Personenkreis wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang gegeben.
Bewerbungen von Menschen mit internationaler Biografie und Menschen aller Geschlechter begrüßen wir ausdrücklich.
Da die zu besetzende Stelle nur befristet zur Verfügung steht, ist bei Bewerbungen von Beschäftigten, die bereits im bremischen öffentlichen Dienst tätig sind, eine Beförderung von Beamt:innen (w/m/d) bzw. eine Höhergruppierung von Tarifbeschäftigten nicht möglich.
Die Gewährung einer Zulage an Beschäftigte, die niedriger eingruppiert sind, richtet sich nach den Bestimmungen des TV-L. Abordnungen sind nur mit der Zustimmung der abgebenden Behörde möglich.
Außerberufliches bürgerschaftliches Engagement der Bewerber:innen (w/m/d) wird begrüßt.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration fördert die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist seit 2005 entsprechend zertifiziert. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.soziales.bremen.de (Das Ressort/Wir sind familienfreundlich).
Darüber hinaus bietet die Behörde auch Veranstaltungen und Kurse zur Betrieblichen Gesundheitsförderung an.
Das Auswahlverfahren wird unter Berücksichtigung von anlassbezogenen Beurteilungen, Zeugnissen bzw. Referenzen durchgeführt.
Telefonische Auskunft erteilt Frau Breitenfeldt, Tel.: 0421/ 361-31196.
Ihre aussagefähige Bewerbung richten Sie bitte bis zum 12.03.2026 (Eingang im u.gKarriereportal oder in der u. g. Dienststelle) unter Angabe der Kennziffer Nr.: 03/2026 an
(Bitte unbedingt beachten, da sonst – insbesondere bei Online-Bewerbungen – die
Zuordnung Ihrer Bewerbung erschwert wird):
Direkt über das Online-Karriereportal der Freien Hansestadt Bremen
(www.karriere.bremen.de),
alternativ per E-Mail an karriere@soziales.bremen.de
oder per Post an
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Personalbüro, 153-3
Herr Giesa
Bahnhofsplatz 29
28195 Bremen
Bewerbungshinweise:
Bitte reichen Sie nur vollständige Bewerbungsunterlagen ohne Foto ein. Dazu gehören Motivationsschreiben, Lebenslauf, aktuelle Arbeitszeugnisse (nicht älter als ein Jahr) und relevante Qualifikationsnachweise.
Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden.
Aus Kostengründen werden die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt. Sofern Ihnen eine schriftliche Ablehnung zugeht, werden Ihre Bewerbungsunterlagen bis zum Ablauf der Frist gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) aufbewahrt und anschließend vernichtet.