Beschreibung
**Reinigungskräfte für Schulen & Kitas (m/w/d)**
**Allgemeines:**
Die Gemeinde Rangsdorf betreibt mehrere Schulen und Kitas und sucht zwei Mitarbeiter/innen als Reinigungskraft (m/w/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Wir bieten Ihnen ein unbefristetes Arbeitsverhältnis. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt mind. 25 – max. 30 Stunden. Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) in der Entgeltgruppe 2.
**Das Aufgabengebiet umfasst:**
- Reinigungsarbeiten
- Reinigung der Räumlichkeiten und Flure, inklusive des Sanitärbereichs unter Beachtung des aktuellen Reinigungs- und Hygieneplans
- Pflege der Außenanlage
- Teilnahme am Winterdienst
**Anforderungen:**
- Erfahrung im Bereich der Reinigung
- verantwortungsvolle, zuverlässige und sorgfältige Arbeitsweise
- Eigeninitiative
- Kommunikations- und Teamfähigkeit
Bitte beachten Sie, dass eine Einstellung nur erfolgen kann, sofern Sie gemäß § 20 Abs. 9 IfSG zwei Masernschutzimpfungen (STIKO-Empfehlung vom 09.01.2020) nachgewiesen haben.
**Was wir bieten:**
- zuverlässiger, öffentlicher Arbeitgeber
- regelmäßige Arbeitszeiten
- Jahressonderzahlung und Leistungsentgelt im Rahmen der Regelungen des TVöD
- betriebliche Altersvorsorge und vermögenswirksame Leistungen gemäß TVöD
- 30 Tage Erholungsurlaub (bei einer 5-Tage-Woche) und bezahlte Freistellung für den 24.12. und 31.12.
**Bewerbung:**
Ihre aussagekräftige Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Beurteilungen, Zeugnisse) mit Angaben zum frühestmöglichen Eintrittstermin ist bitte bis zum **21.12.2025** über das Formular der entsprechenden Stelle auf der Webseite der Gemeinde Rangsdorf einzureichen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden nicht erstattet.
**Hinweis zum Datenschutz:**
Gemäß des § 26 Abs.1 BbgDSG werden Ihre persönlichen Daten im Rahmen dieses Bewerbungsverfahrens von dem Personalamt - Gemeinde Rangsdorf gespeichert. Für die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens ist eine Beteiligung von ausgewählten Personen und Gremien (Personalrat, Gleichstellungsbeauftrage) notwendig.